Ende Dezember präsentierte die Europäische Kommission Ihre Zusammenfassung der Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zur „Überprüfung bestehender Mehrwertsteuer-Rechtsvorschriften zu öffentlichen Einrichtungen und Steuerbefreiungen für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten“. Das Begleitdokument zur Konsultation von Anfang 2014 ließ erkennen, dass die Behörde durchaus Handlungsbedarf aufgrund möglicher Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Privaten vermutet. Um diesen Eindruck zu entkräften beteiligte sich auch der VÖWG (hier geht’s zu unserem Beitrag).
Die Befragung stieß mit insgesamt 600 Zusendungen auf vergleichsweise großes Interesse. Zahlreiche Antworten aus dem öffentlichen Bereich betonen, dass das geltende System keiner tiefgreifenden Reform bedürfe und eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Erbringung von Leistungen im öffentlichen Interesse sinnvollerweise nicht das Ergebnis von Reformvorschlägen sein könne. Interessant scheint aus Sicht des VÖWG auch, dass in der Zusammenfassung – obwohl in der Konsultation nicht explizit abgefragt – die dringende Forderung österreichischer und deutscher Körperschaften nach einer tragfähigen Regelung zur Sicherstellung der Steuerfreiheit interkommunaler Kooperation hingewiesen wird. Im Gegensatz dazu vermuten Akteure aus der Privatwirtschaft wenig überraschend Benachteiligungen und sprechen sich für eine Ausweitung der Mehrwertsteuerpflicht der öffentlichen Hand aus.
In nächster Zeit sind weitere Schritte von Seiten Brüssels eher unwahrscheinlich, da eine Novelle der entsprechenden Richtlinie nicht als Priorität im Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission erwähnt wird.
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