Im Rahmen einer Kooperation von Arbeiterkammer Wien, Österreichischem Städtebund und dem Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs wurde die Wirtschaftsuniversität Wien mit der Untersuchung der Auswirkungen des Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) auf die Dienstleistungen der Daseinsvorsorge beauftragt.
Die Studie geht der Frage nach, ob und wie weit CETA rechtliche und politische Gestaltungsspielräume für die Organisation, Erbringung und Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen beeinträchtigt. Dazu wird eine breite Palette an daseinsvorsorgerelevanten inhaltlichen Vorgaben des CETA untersucht. Dabei wird auf Basis des im September 2014 ausverhandelten Vertragstextes das komplexe Zusammenspiel von Verpflichtungen, EU-weiten und länderspezifischen Ausnahmen und Vorbehalten analysiert um eine Risikobewertung in Hinblick auf die Daseinsvorsorge durchzuführen.
Im Ergebnis zeigt sich, dass CETA weite Bereiche der Daseinsvorsorge erheblich berührt: Die Liberalisierungsverpflichtungen des Abkommens sind nach einem Negativlistenansatz gestaltet, der Liberalisierung als Regelfall festlegt. Durch einen „Sperrklinkenmechanismus“ können Liberalisierungsmaßnahmen zudem irreversibel sein. Öffentliche Dienstleistungen sind nicht generell von den Liberalisierungspflichten des CETA ausgenommen, das Abkommen enthält jedoch eine Reihe von verschieden weit gefassten spezifischen Ausnahmen und Vorbehalten. Die Analyse zeigt, dass die Reichweite, Flexibilität und Belastbarkeit dieser Ausnahmebestimmungen im Einzelnen beschränkt ist und vielfältige Fragen aufwirft. Zudem sind die Auswirkungen des CETA Investitionsschutzkapitels insbesondere durch die Einführung einer Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit (ISDS) kaum zu überschätzen. Insgesamt zeigt sich, dass CETA erhebliche rechtliche und politische Auswirkungen für die Daseinsvorsorge in Österreich haben kann.
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