Die EU-Kommission hat am 16. Februar 2016 die Mitteilung „An EU Strategy on Heating and Cooling; Übergang zu einer intelligenten, effizienten und nachhaltigen Wärme- und Kälteerzeugung“ vorgelegt. Sie ist die erste EU-Initiative betreffend der Wärme- und Kälteversorgung in Gebäuden und in der Industrie. Die strategischen Überlegungen sollen einen ergänzenden Beitrag zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit der EU und zur Umsetzung der Klima-Agenda, die auf dem COP21-Klimagipfel beschlossen wurden, leisten. Die EK schlägt eine Reihe von Maßnahmen vor, die Energieverluste aus Gebäuden verringern, die Effizienz maximieren und den Anteil der Erneuerbaren steigern soll:
- Maßnahmen zur Erleichterung der Gebäuderenovierung: Dazu zählt u.a. eine bessere Kostenverteilung, um MieterInnen und VermieterInnen zu Investitionen in die Renovierung alter Gebäude und Wohnungen zu animieren; die Forcierung von Energieeffizienzmodellen für öffentliche Gebäude wie Schulen oder Krankenhäusern oder eine Verbesserung der Zuverlässigkeit von Energieausweisen, die bei der Überarbeitung der Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden bewertet werden soll.
- Höherer Anteil der Erneuerbaren: Die EK ist überzeugt, dass Energieeffizienz und der Einsatz von Erneuerbaren komplementäre Maßnahmen darstellen. Daher wird die Anhebung des Anteils von erneuerbaren Energieträgern für Gebäude Prüfgegenstand der Revision der RL über erneuerbare Energie und der RL über Energieeffizienz von Gebäuden sein. Ferner stellt die EK Mittel für den Einsatz grüner Technologien über den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, Horizont 2000 und dem integrierten Strategieplan für Energietechnologien bereit.
- Wiederverwendung von Abwärme und -kälte aus der Industrie: Abwärme und -kälte aus Industrieanlagen und Kraftwerken sollen nicht länger ungenutzt in Luft und Gewässer abgegeben werden, sondern direkt in Fernwärme und -kältenetze eingespeist werden. Die Mitgliedstaaten sollen in diesem Zusammenhang ihr wirtschaftliches Wärme- und Kältepotential ermitteln und geeignete Maßnahmen für den Infrastrukturausbau setzen.
- Einbezug von VerbraucherInnen und Industrie: In Bezug auf Industrie schlägt die EK Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen; anlagenübergreifende Wärmeintegration zwischen Prozessen an einem Standort und die Abgabe ungenutzter Niedertemperaturwärme durch Wärmenetze an nahegelegene WärmeverbraucherInnen außerhalb des Industrieparks, wie Gemeinden, vor.
Die Umsetzung der Strategie erfolgt laut EK über die Revision einzelner Rechtsakte (Überarbeitung der Energieeffizienz-Richtlinie, der Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden und die Initiative zur intelligenten Finanzierung für intelligente Gebäude sowie die Initiative für die Neugestaltung des Strommarktes und der Vorschlag für einen Rahmen für erneuerbare Energiequellen) in Kombination mit den oben angeführten, nicht-legislativen Maßnahmen.
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