In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Infrastruktur und Technologie (BMVIT) und dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) wurde mit der FFG ein neues Förderprogramm entwickelt. Wodurch, unter anderem, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen bei der Anschaffung und dem Aufbau von hochwertiger Infrastruktur für die Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung sowie in der Startphase unterstützt werden. Zudem soll anhand des F&E-Infrastrukturförderungsprogramms die gemeinsame Anschaffung und Nutzung solcher Forschungsinfrastrukturen koordiniert werden. Dabei richtet sich die Ausschreibung an alle Themen und Antragsteller.
Für die erste Ausschreibung werden insgesamt 11,7 Millionen Euro, die von der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung stammen, bereitgestellt. Die Untergrenze liegt bei 500.000 Euro und maximal können zwei Millionen Euro für ein Vorhaben zur Verfügung gestellt werden. Je nach geplanter Nutzung der Forschungsinfrastruktur, wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich, liegt die Förderquote zwischen 50 oder maximal 85 Prozent. Die Laufzeit der Projekte darf höchstens fünf Jahre betragen. Innerhalb einer Startphase, die bis zu drei Jahre andauert, werden neben Anschaffungskosten von Forschungsinfrastrukturen auch Personal-, Sach- und Materialkosten für den Aufbau und die Inbetriebnahme gefördert. Einreichungen sind bis zum 22. Juli 2016 möglich. Die Evaluierung erfolgt durch eine unabhängige Jury, die über die Anträge bis Jänner 2017 entscheiden wird.
Hier finden Sie weitere Informationen zu dem F&E-Infrastrukturförderungsprogramm und den dazugehörigen Rahmenbedingungen.
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