Massiver Druck von Seiten der öffentlichen Wirtschaft hat zur Verlängerung der Schwellenwertverordnung vom Frühjahr 2009 geführt. Somit müssen öffentliche Stellen kleinere Aufträge auch im kommenden Jahr nicht mit administrativ aufwändigen Verfahren ausschreiben. Öffentliche Aufträge bis zu 100.000 Euro dürfen bis Ende 2011 direkt vergeben werden. Kleine und mittlere bzw. kommunale Unternehmen erfahren dadurch wertvolle wirtschaftliche Impulse. Schätzungen zufolge liegen die Kosten für öffentliche Vergabeverfahren allein in Österreich bei rund einer Milliarde Euro im Jahr.
Diese Summe würde als Investition in die Realwirtschaft jedoch eine deutlich produktivere Wirkung entfalten. Demgemäß sieht die im April 2009 verabschiedete Schwellenwertverordnung eine wesentliche Erhöhung der Wertgrenzen für öffentliche Auftragsvergaben vor. Vor dem Hintergrund der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise hatte der Gesetzgeber die Anhebung – zunächst bis Ende 2010 – beschlossen. Deren Verlängerung erstreckt die Frist nun um ein weiteres Jahr.
Die Verordnung erlaubt zwar die Direktvergabe von öffentlichen Aufträgen bis 100.000 Euro. Für die Vergabe von Bauaufträgen in „nicht öffentlichen Verfahren“ gilt jedoch ein Volumen von einer Million Euro anstelle von vormals 120.000 Euro als Obergrenze. Die erhöhten Grenzwerte erleichtern öffentlichen Auftraggebern die Vergabe und wirken so konjunkturfördernd. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen werden profitieren, füllen doch vermehrte Investitionen der öffentlichen Hand ihre Auftragsbücher. Öffentliche Aufträge sind insbesondere für die regionale Wirtschaft von größter Bedeutung. Ihre flexible und unbürokratische Vergabe ist für die lokale Wertschöpfung in Österreich unverzichtbar.
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