Die Europäische Kommission hat am 21.12.2010 mit einer Mitteilung die zweite Phase der Anhörung der Europäischen Sozialpartner zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG eingeleitet. Zudem wurde der Bericht über die Anwendung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten vorgelegt. Zweck der Mittteilung ist es, die Sozialpartner auf EU-Ebene gemäß Artikel 154 Absatz 3 des AEUV zur Frage, wie eine auf europäischer Ebene geplante Maßnahme zur Änderung der Arbeitszeitrichtlinie inhaltlich aussehen könnte und ob die Sozialpartner es wünschen, gemäß Artikel 155 in Verhandlungen einzutreten, anzuhören.
In der Mitteilung werden zunächst die Ergebnisse der ersten Phase der Anhörung der Sozialpartner zusammengefasst. Es folgt eine Beschreibung zu den wichtigsten Arbeitszeitmodellen und -trends sowie zu sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Richtlinie. Anschließend bekräftigt die Kommission, dass sie die Option, gemeinsame Mindestanforderungen auf EU-Ebene zugunsten einer Arbeitszeitregelung auf lokaler und/oder nationaler Ebene aufzugeben, nicht weiterverfolgen wird. Zudem wird sie einer Beibehaltung des Status quo im Bereich Arbeitszeitregelung nicht zustimmen (KOM(2010) 801/3, S. 10).
Die Kommission schlägt zwei Herangehensweisen für die Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie vor: 1. Eine auf bestimmte Punkte ausgerichtete Überarbeitung (5.1) oder 2. eine umfassende Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie (5.2).Der VÖWG ist über den Zentralverband der Öffentlichen Wirtschaft – CEEP – an der Anhörung der Sozialpartner beteiligt. Bis Mitte Februar 2011 haben wir als österreichische Sektion der Europäischen Sozialpartner Gelegenheit, zur Mitteilung der Kommission Stellung zu nehmen. Wir bitten Sie daher, uns Ihre Rückmeldungen bis spätestens 20. Jänner 2011 an bettina.absenger@voewg.at zu übermitteln.
Bild: ec.europa.eu/avservices