Richtlinie zur Vermeidung von Verletzungen mit scharfen/spitzen medizinischen Instrumenten

Der VÖWG hat im Rahmen des Sozialen Dialogs im Krankenhaussektor einen großen Erfolg zu verbuchen. Über die Europäische Arbeitgebervereinigung für Kliniken und Gesundheitswesen HOSPEEM partizipierte der Verband an erfolgreichen Verhandlungen der Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen mit scharfen/spitzen medizinischen Instrumenten (einschließlich Nadelstichverletzungen). Mit 21. Juni 2010 trat die Richtlinie 2010/32/EU zur Durchführung der gegenständlichen Rahmenvereinbarung in Kraft.

Diese Regelung ist für den ArbeitnehmerInnenschutz im Bereich Gesundheitswesen von großer Bedeutung. Ziel ist es, die Anzahl an Stich- und Schnittverletzungen auf ein Minimum zu reduzieren. Neben dem Einsatz von Sicherheitsnadeln sehen die europäischen Gesetzgeber nun auch präventive Schulungsmaßnahmen vor. Risikobeurteilung und -vermeidung, Prävention und Schutz, Information und Unterrichtung, Meldung und Nachverfolgung sind Kernelemente der Richtlinie.

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