Energieeffizienzaktionsplan 2011 veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat am 8. März 2011 ihren neuen Energieeffizienzaktionsplan (EEAP), ein zentrales Element der Strategie Europa 2020, veröffentlicht. Damit reagiert sie auf eine Aufforderung des Europäischen Rats vom 4. Februar 2011. Ziele sind Energieeinsparungen bei Gebäuden, die Erhöhung des Wirkungsgrad in der Strom- und Wärmeerzeugung und die Einführung intelligenter Netze und Stromzähler. Die im EEAP formulierten Absichten sollen auch durch politische Maßnahmen im Rahmen der Leitinitiative für ein ressourceneffizientes Europa realisiert werden. Denn aus heutiger Sicht wird die EU ihr Ziel einer 20 prozentigen Senkung des Energieverbrauchs bis 2020 nicht erreichen.

Die Kommission schlägt daher ein zweistufiges Prozedere für die Umsetzung vor: 1.) Die Mitgliedstaaten legen u. a. nationale Zielvorgaben in Form entsprechender Umsetzungsprogramme fest, die in Brüssel evaluiert werden. 2.) Im Jahr 2013 wird die Kommission die Ergebnisse mit Blick auf die 20-20-20-Klimaschutzziele bewerten und gegebenenfalls Legislativmaßnahmen vorschlagen. Im Folgenden die wichtigsten Punkte des EEAP:

1) Laut EEAP müssen neue Erzeugungskapazitäten und Infrastrukturen geschaffen werden, um alternde Anlagen zu ersetzen und den erhöhten Energiebedarf decken zu können. Dafür sind die besten verfügbaren Technologien zu berücksichtigen. Neben dem EU-Emissionshandelssystems (ETS) sowie der neuen Richtlinie über Industrieemissionen (RL 2010/75/EU) erwägt die Kommission weitere Legislativmaßnahmen: a) Energy savings directive (Neufassung), b) Revision der Energiedienstleistungsrichtlinie RL 2006/32/EG, c) Revision der KWK-Richtlinie RL 2004/8/EG sowie d) Revision der Energiebesteuerungsrichtlinie RL 2003/96/EG.

2) Die Kommission wird zudem Möglichkeiten für die effektive Rückgewinnung von Abwärme bei der Stromerzeugung und bei industriellen Produktionsprozessen prüfen. Damit sollen lokale Ressourcen gefördert und Energieimporte verringert werden. Die stärkere Nutzung (hocheffizienter) Kraft-Wärme-Kopplung – sowohl von Anlagen für die Behandlung kommunaler Abfälle als auch der Fernwärme und Fernkühlung – ist dabei eine Priorität. Verteilernetzbetreiber sind angehalten, KWK-Strom vorrangigen Netzzugang zu gewähren.

3) Des Weiteren sollen alle verfügbaren Lösungen zur Senkung des Wärmeverbrauchs in Gebäuden optimiert werden. Nach EEAP wird etwa die Nutzung von Fernwärme im Rahmen einer integrierten Stadtplanung künftig eine bedeutende Rolle spielen. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Kommission auch, das Bewusstsein von NutzerInnen hinsichtlich ihres Energieverbrauchs schon zum Zeitpunkt der Nutzung zu stärken. Die Einführung intelligenter, datenfähiger Einzelmessgeräte für Strom, Gas, Wärme, Kälte und Heißwasser sollen dabei helfen.