Die europäischen Sozialpartner CEEP, ETUC und BUSINESSEUROPE haben sich im Hinblick auf eine Revision der Arbeitszeitrichtlinie der EU (RL 2003/88/EG) für gemeinsame Verhandlungen auf europäischer Ebene entschieden. Da der Kongress der Gewerkschaften im Mai und der Rat der Präsidenten von BUSINESSEUROPE im Juni 2011 stattfinden, sind weitere Entwicklungen nicht vor Juni 2011 zu erwarten. Der VÖWG nimmt über CEEP an den Verhandlungen teil. Denn jeder neue Legislativakt zur Arbeitszeitregelung könnte für Verbandsmitglieder höhere Kosten und administrativen Mehraufwand verursachen.
Die Neufassung der Arbeitszeitrichtlinie stellt die öffentliche Wirtschaft vor große Herausforderungen, insbesondere in den Bereichen Bereitschaftsdienst, Durchrechnungszeitraum und Ausgleichsruhezeiten. Der VÖWG begrüßt daher Verhandlungen auf Sozialpartnerebene, um die Verabschiedung einer einizigen horizontalen, auf alle nationalen Besonderheiten der EU-27 abstellenden Richtlinie zu verhindern. Die Umsetzung einer solchen in den Mitgliedstaaten wäre aus Sicht des Verbands mit größten Schwierigkeiten verbunden.
Die Kommission hatte bereits 2004 einen Richtlinienentwurf vorgelegt (KOM(2004) 607). Nach heftigen Kontroversen unterbreitete sie 2005 einen geänderten Vorschlag (KOM(2005) 246). Dieser scheiterte jedoch im April 2009 im Vermittlungsausschuss an unüberwindbaren Differenzen zwischen Europäischem Parlament und Rat der EU. Im März 2010 hat die Kommission die Diskussion um die Revision der Arbeitszeitrichtlinie wieder eröffnet. Im Dezember des Vorjahres wurde mit einer Mitteilung die zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner auf europäischer Ebene zu deren Überarbeitung eingeleitet. In dieser Mitteilung sprach sich die Kommission sowohl gegen lokale bzw. nationale Lösungen als auch gegen die Beibehaltung des Status quo (KOM(2010) 801) aus.
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