Der Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs hat im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum Bundesverfassungsgesetz für mehr Transparenz bei Medienkooperationen öffentlicher Einrichtungen (BVG-MedKF) eine Stellungnahme eingebracht. Der VÖWG begrüßt ausdrücklich die Absicht der GesetzgeberInnen, Förderungen und Vergaben der Gebietskörperschaften und öffentlich rechtlicher Einrichtungen transparenter zu gestalten. Warum die gegenständlichen Regelungen auch auf öffentliche Unternehmen Anwendung finden sollen, ist für den Verband nicht gänzlich nachvollziehbar.
Vollständig in einem wettbewerblichen Umfeld operierenden Unternehmen, an denen Bund, Länder oder Kommunen in qualifizierter Weise beteiligt sind, droht aus dem Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form eine Reihe von Schwierigkeiten – nicht zuletzt wettbewerbstechnischer Natur – zu erwachsen. Im Falle einer Offenlegungspflicht sind vor allem Wettbewerbsverzerrungen durch Bekanntwerden von betriebswirtschaftlich sensiblen Informationen zu befürchten. Da Privatunternehmen von der Offenlegungspflicht nicht berührt sind, ist von einer wettbewerblichen Schlechterstellung von Unternehmen mit öffentlichem Anteilsbesitz (im Sinne des Entwurfs) auszugehen.
Öffentliche Unternehmen unterliegen denselben einschlägigen gesetzlichen Regelungen wie Unternehmen in Privateigentum (insbesondere des Gesellschafts- und Wettbewerbsrechts) und somit auch denselben Transparenzmaßstäben. Zudem kontrolliert der Rechnungshof die Gebarung öffentlicher Unternehmen (gem. Art. 127 Abs. 3 B-VG). Gleiches gilt für Beteiligungsgesellschaften, die in ihrem mehrheitlichen Eigentum stehen. Zusätzlich können diese Unternehmen in den Zuständigkeitsbereich weiterer Überwachungsinstitutionen auf Länder- oder Gemeindeebene fallen. Der VÖWG plädiert daher für eine intelligente Lösung, die keine Schlechterstellung der öffentlichen Wirtschaft nach sich zieht.