Energy Roadmap 2050: EU-Kommission lanciert Vorentwurf

Die Europäische Kommission veröffentlicht noch im Laufe dieses Jahres die Energy Roadmap 2050. Der VÖWG und seine Partner haben sich an der öffentlichen Konsultation dazu beteiligt. Der Roadmap wird eine richtungsweisende Rolle bei der künftigen Ausgestaltung europäischer Energiepolitik zugeschrieben. Im Fokus steht die Erreichung des ambitionierten CO2-Reduktionsziels von 80 Prozent bis 2050. Ein Entwurf des Grundsatzpapiers ist nun durchgesickert. Darin werden mehrere Energie-Szenarien skizziert, die Entwicklungspfade abhängig von den getroffenen Politikmaßnahmen bis zum Jahr 2050 darstellen.

Die Nachfrage nach Elektrizität wird steigen, was eine Erhöhung des Anteils nachhaltiger Energieträger bei der Stromerzeugung erfordert. Brüssel rechnet jedoch gleichzeitig mit einem kontinuierlichen Anstieg der Elektrizitätspreise aufgrund teurer Netzinvestitionen bis zum Jahr 2030. Die Kommission kündigt daher an, Forschung und Entwicklung vorrangig zu unterstützen, um die Kosten erneuerbarer Energieproduktion zu senken.

Mit dem Anteil erneuerbarer Träger im Energiemix steigt auch die Wichtigkeit dezentraler Systeme. Deswegen sei eine bessere Koordinierung zwischen dezentralen und großen zentralen Energiesystemen zwingend, um das Potenzial erneuerbarer Energie aus lokaler Erzeugung zu heben. Darin spiegelt sich eine zentrale Position von VÖWG und VKÖ wider, die seit Jahren mehr Unterstützung für kommunale und lokale Akteure durch entsprechende Investitionen in intelligente Netze fordern. Doch die massive Reduktion des Energieverbrauchs bleibt alternativlos. Eine optimierte Raumplanung sowie die systematische Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sind hier entscheidende Bausteine des Erfolgs. Know-how und Expertise der öffentlichen Wirtschaft vor Ort sind für Europa unverzichtbar.

Die Kommission plädiert für ein Mehr an Privatfinanzierung teurer Investitionen. Denn Versorgungsunternehmen könnten die anfallenden Kosten für Infrastruktur und Innovation nicht mehr wie in der Vergangenheit alleine bewältigen. Aus Sicht der Öffentlichen Wirtschaft ist allerdings genau darauf zu achten, in welcher Form private InvestorInnen eingebunden werden. Können doch Profitaussichten nicht gänzlich ohne dazugehörige Investitionsrisiken übertragen werden. Der Vorrang öffentlichen Gemeinwohls muss unbedingt gewährleistet sein.

Alle Schlussfolgerungen des Dokuments gehen von der Ratifikation eines internationalen Klimaabkommens aus. Sollte dies ausbleiben, schließt Brüssel eine Neuausrichtung der Europäischen Klimaschutzpolitik nicht aus.