Die Europäischen Sozialpartner – CEEP, ETUC, BUSINESSEUROPE und UEAPME – haben am 14. November 2011 in einem gemeinsamen Brief an EU-Sozialkommissar László Andor den Start der Verhandlungen zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie angekündigt. Die erste Verhandlungsrunde findet am 8. Dezember 2011 statt. Ziel ist eine Vereinbarung bzw. deren Umsetzung durch Ratsbeschluss im Sinne von Artikel 155 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Die Regelung von Opt-out, Bereitschaftsdienst, Durchrechnungszeitraum und Ausgleichsruhezeiten wird für die öffentliche Daseinsvorsorge von immenser Bedeutung sein.
Sollten die Sozialpartner innerhalb der im Vertrag vorgesehenen Frist von neun Monaten die Verhandlungen abschließen, werden sie der Europäischen Kommission die Ergebnisse im September 2012 mitteilen. Andernfalls ist Letztere wieder am Zug. Der VÖWG und seine PartnerInnen werden sich aktiv in die Arbeit des CEEP-Verhandlungsteams einbringen und die Interessen der öffentlichen Wirtschaft Österreichs wahren. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie trat 2003 in Kraft. Den gemeinsamen Brief der europäischen Sozialpartner finden Sie hier.