Die Steiermark hat am 29.09.2011 einen Luftreinhalteplan im Sinne der EU-Richtlinie für saubere Luft verabschiedet. Eine darauf basierende Luftreinhalte-Verordnung folgt. Die Landesregierung adaptierte so ihr Programm gemäß § 9a des Immissionsschutzgesetz-Luft. Das Bundesland sieht zwar zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftgüte vor, nicht aber die Einrichtung von Umweltzonen. Das Programm ist an die Europäische Kommission weiterzuleiten. Wie Brüssel darauf reagieren wird, ist nicht absehbar. Andere Bundesländer setzen ebenfalls auf alternative Lösungen.
Anders verhält sich die Situation in Deutschland. Zahlreiche Städte, darunter Stuttgart und Hannover, richteten Umweltzonen ein. In diesen sind nur gekennzeichnete Fahrzeuge erlaubt. Sie werden je nach Schadstoffklasse mit unterschiedlichen Plaketten ausgestattet. Für bestimmte Fahrzeuggruppens bestehen Fahrverbote und BesitzerInnen emissionsarmer Fahrzeuge kommen in den Genuss gebietsbezogener Nutzervorteile. Außerdem haben zuständige Behörden laut deutschem Immissionsschutzgesetz bei Grenzwertüberschreitungen einen Luftreinhalteplan bzw. zusätzliche Maßnahmen in Form von Aktionsplänen anzuordnen.
Die Wirksamkeit einer Umweltzone hängt jedoch von vielen Faktoren ab. Unter anderem von ihrer geographischen Lage. In der ersten Stufe – wenn vergleichsweise wenige Fahrzeuge ohne Plakette ausgesperrt werden – sei laut Berliner Umweltbundesamt eine zweiprozentige Verminderung, bezogen auf den Jahresmittelwert, oder etwa fünf Überschreitungstage weniger zu erwarten. In der erweiterten Stufe – wenn nur Fahrzeuge mit entsprechender Plakette Zufahrtserlaubnis haben – werde die Luft in den Innenstädten deutlich sauberer. Zehn bis zwölf Prozent weniger Feinstaub, heißt es. Das käme 20 Überschreitungstagen weniger gleich.
Die europäischen Gesetzgeber hatten am 21. Mai 2008 mit der Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa (RL 2008/50/EG) eine neue Rechtsgrundlage geschaffen. Österreich stellte daraufhin im November 2008 einen Antrag auf Fristverlängerung für die Einhaltung der Grenzwerte von Feinstaub in elf Ballungsräumen. Die daraufhin neu eingeräumte Frist endete im Juni 2011. Schon das Grünbuch der Kommission Hin zu einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt von 2007 verlangt von Kommunen einen möglichst integrierten Ansatz (vgl. Radfahrbeauftragte, Car-Sharing, flexible Busspuren/Ladezonen, Zugangsbeschränkungen etc.). Die Kommission hat zuletzt Stakeholder zur europäischen Luftqualitätspolitik konsultiert. Auf dieser Basis werden die Europäischen Gesetzgeber ab 2013 neue, über 2020 hinausreichende Ziele festlegen.
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