Die Europäische Kommission möchte über Projektanleihen öffentlich-private Partnerschaften auf europäischer Ebene etablieren. Die Grundidee: Die öffentliche Hand soll bei EU-Infrastrukturprojekten einen Teil der Risiken abfedern und so zu einem hohen Rating der darauf aufbauenden Wertpapiere beitragen. Privatinvestoren sollen für den Bau von Energie- Daten- und Verkehrsnetzen bzw. den Umbau von Europas Basisinfrastruktur gewonnen werden. Für öffentliche Einrichtungen, die volkswirtschaftlichen Nutzen nach sich ziehen, deren Rentabilität aus betriebswirtschaftlicher Sicht aber nicht automatisch gegeben ist.
Die Kommission plant nun erste Gehversuche bereits im kommenden Jahr. Der VÖWG steht dem positiv gegenüber, weil das Ausbleiben öffentlicher Investitionen und jedwede Einschränkung von DAWI schlichtweg keine Alternativen sind. Die mit EU-Projektbonds verbundenen Garantien der öffentlichen Hand würden allerdings weiter reichen als etwa im Falle von LGTT, einem Kreditgarantieinstrument der Europäischen Investitionsbank für TEN-T-Verkehrsprojekte. Dazu zeigten jüngste Untersuchungen in Großbritannien, dass öffentlich-private Partnerschaften zumindest nicht als Allheilmittel gegen Unterfinanzierung und mangelnde Effektivität in Frage kommen. Aus Sicht des VÖWG tendierte die Kommission bislang dazu, die potenziellen Nachteile solcher Konstruktionen zu unterschätzen.
Dazu zählen in evento höhere Finanzierungs- und Transaktionskosten von Projekten, bloß temporäre Verlagerungen budgetärer Belastungen, oligopolistische Marktstrukturen infolge geringer Bieterzahlen und die bis dato fehlende Abstimmung mit EU-Vergabe- Konzessions- und Beihilfenrecht. Außerdem lässt die schwierige Kalkulierbarkeit geeigneter Projekte bzw. die hohe Komplexität der zugrundeliegenden Verträge Beteiligungsanreize schwinden. Aus Verbandssicht ist daher die Europäische Investionsbank als Koordinations-, Monitoring- wie Kontrollinstanz unbedingt gefordert.
Auch wird der Projektauswahl selbst entscheidende Bedeutung zuzukommen. Ist doch der Bau einer Hochleistungsbahnstrecke wirtschaftlich wie technisch nicht mit der Errichtung eines intelligenten Stromnetzes zu vergleichen. Dazu sind politische Langzeitrisiken sowie etwaige Auswirkungen auf Ratings und konventionelle Finanzierungsformen nicht absehbar. Die Frage, ob vertragliche Vereinbarungen als Steuerungsinstrument ausreichen, um das Gemeinwohl zu gewährleisten, bleibt vorerst unbeantwortet.
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