Die Europäische Kommission hat am 20. Dezember 2011 ihre Vorschläge zur Revision der EU-Vergaberichtlinien sowie für eine Richtlinie über Konzessionen vorgelegt. Des Weiteren wurde das Modernisierungspaket zur Anwendung von EU-Beihilfenrecht auf Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) in etwas abgeänderter Form angenommen. Der VÖWG warnt vor den anstehenden Gesetzgebungsverfahren nochmals davor, die Gestaltungsfreiheit öffentlicher Stellen weiter einzuengen. Denn eine praxisgerechte Handhabung von Unionsrecht ist für die Daseinsvorsorge in Europa essentiell.
Flexibilität ist vor allem für die interkommunale Zusammenarbeit wichtig. Sie stellt das wichtigste organisatorische Mittel dar, um Dienstleistungen allgemeinen (wirtschaftlichen) Interesses auch in ländlichen Gebieten weiterhin allen europäischen BürgerInnen anbieten zu können. Dafür bedürfen In-house-Kriterien einer klareren Ausarbeitung, da auf nationaler Ebene in diesem Bereich erhebliche Rechtsunsicherheiten bestehen. Schon die Binnenmarktakte der Kommission hatte die Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens vorweggenommen.
In Bezug auf Dienstleistungskonzessionen hat der VÖWG stets den Standpunkt vertreten, dass keine weiteren Rechtsakte auf europäischer Ebene notwendig sind. Denn bestehende Judikatur des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sowie primärrechtliche Grundprinzipien sorgen bereits für Rechtssicherheit. Sollte es dennoch zu einem aus Verbandssicht unnötigen, eigenen Rechtsakt kommen, ist eine generelle in-House-Klausel im Sinne der PSO-Verordnung für Rechts- und Planungssicherheit aus Verbandssicht unverzichtbar.
Die Kommission hat entgegen mehrfacher Ankündigungen einer „einfachen Lösung“ nun eine umfassende Richtlinie über Konzessionen vorgeschlagen. Wobei selbst das Europäische Parlament darauf hingewiesen hatte, dass solch ein Rechtsakt nur dann gerechtfertigt sei, wenn dadurch etwaige Verzerrungen des zwischenstaatlichen Handels innerhalb der EU abgestellt würden. Doch viele der adressierten Dienste entbehren, ob ihres lokalen oder sozialen Charakters, jeglicher Binnenmarktrelevanz. Es besteht daher der begründete Verdacht, dass dieser Regelungsversuch ein ganz anderes Ziel verfolgt. Nämlich eine partielle Liberalisierung bzw. die verstärkte Öffnung der Märkte für private Anbieter. Europäische VerbraucherInnen bevorzugen Umfragen zufolge jedoch eine öffentliche Grundversorgung in Europa.
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