Die Europäische Kommission hat am 1. Dezember 2011 ihr Flughafen-Paket vorgelegt. Es besteht aus einer allgemeinen Strategie und drei Legislativvorschlägen zu a) Zeitnischen, b) Bodenabfertigung und c) Lärm. Die Kommission möchte vor allen Dingen den Markt für Bodenabfertigungsdienste weiter liberalisieren. Aus Sicht der öffentlichen Wirtschaft drohen jedoch Sozial- und Lohndumping sowie Arbeitsplatzverluste daraus zu erwachsen. Zudem sind Sicherheits- und Qualitätsstandards an europäischen Flugplätzen in Gefahr. In der EU sind derzeit rund 60.000 Personen allein im Bereich Bodenabfertigung beschäftigt.
Flughäfen müssen nach Ansicht des VÖWG selbst entscheiden können, wie sie die Dienstleistungen rund um den Flugbetrieb gestalten und erbringen. Der Verband erachtet daher eine Reihe von Bestimmungen des Verordnungsentwurfs für problematisch: So sollen etwa ab fünf Mio. Passagieren oder 100.000 Tonnen Fracht jährlich nicht weniger als drei Bodenverkehrsdienste-Anbieter vorgeschrieben werden. Auch gewährt der Vorschlag in seiner jetzigen Form nur wenig Zeit zur Anpassung an seine Bestimmungen (vgl. 18 Monate nach Annahme).
Im Rahmen des Ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens sind nun das Europäische Parlament (EP) und der Rat der EU am Zug. Bereits mit der Richtlinie 96/67/EG hatte die Europäische Union den Grundstein für einen liberalisierten Bodenverkehrsdienste-Markt gelegt. Schon die damaligen Ziele lauteten Preisreduktion, Schaffung von mehr Wettbewerb und Hebung des Qualitätsniveaus. Der VÖWG wird weiter für den Erhalt qualitätsvoller Beschäftigungsverhältnisse einstehen. Denn das Europäische Sozialmodell darf nicht durch unausgewogene Legislativakte konterkariert werden. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Bild: ec.europa.eu/social