Das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union hat am 2. Februar 2012 dessen Positionen zu einer Energieeffizienzrichtlinie bekannt gemacht. Der Sucus: Die Vorschläge der Europäischen Kommission seien ambitioniert, müssten aber Spielräume für flexible Umsetzungen auf nationaler Ebene offenlassen. Auch hatte der Rat bislang keine Widersprüche zwischen Kommissionsentwurf und drittem Energiebinnenmarktpaket entdeckt. Nun pocht er auf stärkere Kohärenz.
Konkret sollen die von der Kommission vorgeschlagenen jährlichen Sanierungsquoten für den öffentlichen Gebäudebestand zunächst nur Bauten der Zentralregierungen adressieren. Hingegen für lokale und regionale Einrichtungen der öffentlichen Hand müsse der Europäische Gesetzgeber Sanierungsanreize entwickeln. Die nationalen Delegationen legten ihren Fokus zudem auf eine flexiblere Gestaltung der Energieeffizienzverpflichtungssysteme. „Peak-load-“, „Back-up-“ sowie Atomkraftanlagen sollen grundsätzlich von Verpflichtungen ausgenommen werden.
Der Rat sprach sich auch für die Nutzung der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) aus – eine langjährige Forderung des VÖWG. Wobei Kosten-Nutzen-Analysen von KWK-Anlagen – basierend auf klimatischen Bedingungen, wirtschaftlicher Machbarkeit und technologischer Nachhaltigkeit – die jeweils kosteneffizientesten Lösungen beim Heizen und Kühlen in den Regionen identifizieren sollen. Jedenfalls müssten Mitgliedstaaten selbstständig entscheiden, ob sie vorrangig Strom aus erneuerbarer Energie oder aus KWK-Anlagen einspeisen.
Ausgestaltung und Finanzierung der Vorhaben bleiben weithin ungeklärt.
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