Die Europäischen Sozialpartner kamen im Zuge der dritten Verhandlungsrunde zur Überarbeitung der Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (RL 2003/88/EG) am 8. März 2012 überein, die praktische Anwendung der EU-Richlinie am 10. und 11. Mai 2012 extra zu thematisieren. Der Fokus des eigens dafür anberaumten Seminars wird vor allem auf dem Spitalsbereich liegen. Indes soll eine weitere Arbeitsgruppe allgemeine Fragen erörtern. Dazu haben sich die Gewerkschaften dezidiert für eine Abänderung der bestehenden Richtlinie anstelle einer völligen Neufassung ausgesprochen.
Im Zuge des zweiten Treffens am 10. Februar 2012 hatten die ArbeitnehmerInnen noch deutlich gemacht, dass Diskussionen um einen alternativen Wortlaut der Richtlinie für sie verfrüht seien. Die Arbeitgeberseite hatte damals die Punkte Bereitschaftsdienst und Jahresurlaub vorab diskutiert und beriet sich bereits über textliche Abänderungen. Allerdings stellt das Verhandeln von Einzelpaketen bis dato für Letztere keine gangbare Option dar. Auch die CEEP-Arbeitsgruppe – der VÖWG bringt seine Positionen über dieses Gremium in die Verhandlungen ein – widmete sich schon konkreten Problemlagen, die auf nationaler Ebene in Sachen Bereitschaftsdienst und Jahresurlaub auftreten.
Die nächsten Runden finden am 20. April, 11. Mai sowie am 26. Juni 2012 statt. Seit Verhandlungsbeginn läuft eine neunmonatige Frist. Innerhalb dieser müssen sich die Sozialpartner über Änderungen der Arbeitszeitrichtlinie einigen, sofern man nicht gemeinsam mit der Europäischen Kommission eine Verlängerung beschließt. Im Falle ergebnisloser Verhandlungen würde die Kommission im Juni 2013 einen Vorschlag unterbreiten.
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