Die Europäische Kommission hat am 21. Mai 2012 in Brüssel ein Seminar zur Anwendung von Unionsrecht auf soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (SSGI) veranstaltet. EuGH-Richter Koen Lenaerts und Stephane Rodrigues (International and EU Law Research Institut, Sorbonne Law School) sprachen über Berührungspunkte im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe sowie über staatliche Beihilfen. Eine Klärung des Begriffs SSGI sei vonnöten, um eine stringente Anwendung von Unionsrecht zu garantieren, lautete der Tenor. Die Kommission denkt vor diesem Hintergrund über einen eigenen Legislativvorschlag nach.
Der VÖWG lehnt einen separaten Rechtsakt auf europäischer Ebene über soziale Dienstleistungen allgemeinen Interesses ab. Auf die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips verweisend tritt der Verband seit langem für unverbindliche Leitlinien in Form des europäischen Qualitätsrahmens zu SSGI ein. Der VÖWG setzt sich mit großem Engagement für eine freiwillige Anwendung entsprechender Qualitätskataloge in der öffentlichen Wirtschaft ein. Weitere Informationen finden Sie hier.
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