Die europäischen Sozialpartner CEEP, BUSINESSEUROPE/UEAPME und ETUC haben sich am 26. Juni 2012 in Brüssel auf eine Fortführung der Verhandlungen zur Neufassung der Arbeitszeitrichtlinie geeinigt. Sie werden die Europäische Kommission schriftlich um eine Verlängerung ihres Mandats bis Ende 2012 ersuchen. Das ursprüngliche Mandat ist auf neun Monate begrenzt und endet im September. Die nächsten Verhandlungsrunden am 24./25. September und Ende Oktober 2012 sollen jedoch endgültig Klarheit bringen.
Ziel dieses branchenübergreifenden sozialen Dialogs ist eine Vereinbarung und ihre Durchführung nach Beschluss des Rates der EU (vgl. Art. 155 AEUV). Dafür verhandeln die europäischen Sozialpartner seit 8. Dezember 2011 über die Revision der Richtlinie Nr. 2003/88/EG. Bislang fanden fünf Verhandlungsrunden und ein Erkundungsseminar zu den Herausforderungen öffentlicher ArbeitgeberInnen im Zuge der Umsetzung des Rechtsakts statt.
HOSPEEM ist als Arbeitgebervereinigung des sektoralen sozialen Dialogs im Krankenhaus- und Gesundheitssektor federführend an den Verhandlungen beteiligt. Die Interessensvertretung möchte nun zu wichtigen Aspekten der Richtlinie (vgl. Bereitschaftsdienst, Ausgleichsruhezeiten, Durchrechnungszeitraum, Höchstarbeitszeiten etc.) bzw. den Positionen der europäischen Sozialpartner Unternehmen und ExpertInnen der öffentlichen Wirtschaft konsultieren: Der VÖWG ersucht darum, Anmerkungen sowie Beispiele aus der wirtschaftlichen Praxis bis spätestens 10. September 2012 zu übermitteln. Weiterführende Information und Kontaktdaten dazu finden Sie hier.