Ende Juni haben sich VertreterInnen des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und des zuständigen EU-Ministerrates im Trilog-Verfahren auf die Eckpunkte einer Novelle des Vergaberechtspakets (Sektorenrichtlinie, EU-Vergaberichtlinie, Konzessionsrichtlinie) geeinigt. Nun hat auch der COREPER (Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten) den zähen Verhandlungskompromiss abgesegnet. Damit ist der Weg zum Beschluss im Europäischen Parlament im Herbst 2013 frei. Die Kompromissvorschläge werden jetzt auf Rechtskonformität überprüft. Österreich hat durch engagierte Verhandlungsführung zahlreiche Verbesserungen für öffentliche und kommunale Akteure initiiert. So sind vor allem die Herausnahme des Wassersektors aus dem Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie sowie eine Bereichsausnahme für Rettungsdienste (Notfallrettung) erwähnenswert.
Von besonderer Bedeutung ist auch die explizite Verankerung öffentlich-öffentlicher Kooperationen. Gemeinsam mit seinen Partnerorganisationen hat der VÖWG intensiv für diese Verbesserungen gekämpft und im vorliegenden Kompromiss partielle Fortschritte im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission erzielt. Nichtsdestotrotz sind mehrere Bestimmungen im Hinblick auf Praktikabiltät und Flexibilität nicht zufriedenstellend. Die versprochene Entbürokratisierung und Vereinfachung der öffentlichen Auftragsvergabe bleibt leider nur Stückwerk. Detailliertere Informationen lesen Sie hier.