Die Europäische Kommission hat am 19.06.2013 neue Leitlinien zur Gewährung von Regionalbeihilfen im Zeitraum von 2014 – 2020 erlassen. Die Gewährung staatlicher Investitionsbeihilfen für Unternehmen in wirtschaftlich schwachen Regionen baut damit fortan auf einem neuen Regelwerk auf. In der EU sind Beihilfen als Wirtschaftsförderung grundsätzlich nicht zulässig. Es gibt aber Ausnahmen wie die staatlichen Beihilfen zur regionalen Entwicklung (Regionalbeihilfen). Die neuen Leitlinien regeln, wie EU-Mitgliedstaaten Fördergebietskarten aufstellen können. Letztere weisen dann die Gebiete aus, in denen Unternehmen Regionalbeihilfen erhalten können.
Besondere Brisanz entwickeln Regionalbeihilfen allerdings in Grenzregionen, da hier Anreize für Standortverlagerungen in ärmere Regionen gesetzt werden könnten. Die Bestimmungen, die eine Standortverlagerung verhindern sollen, haben sich demnach verschärft. Die Kommission entschied sich für ein ein Verbot für jene Unterstützungen, die zur Verlagerung derselben oder einer ähnlichen Tätigkeit an einen anderen Standort im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) führen. Weitere Informationen finden Sie hier.
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