Die Europäische Kommission untersucht derzeit die Finanzierungspraktiken im europäischen Profifußball. Anlass dazu geben Beschwerden von BürgerInnen über die Unterstützung von Profivereinen mit öffentlichen Mitteln. Nutzungsbedingungen für Infrastruktur, Grundstückspreise bei Immobiliengeschäften und direkte Finanzhilfen für Vereine in wirtschaftlichen Schwierigkeiten geraten dabei in den Fokus. Häufig handelt es sich um kommunale Maßnahmen zugunsten lokaler Teams. Denn Sportvereine sind ein wichtiger Identifikationsfaktor, ihnen kommt besondere lokale Bedeutung zu. Ob Unterstützungen durch (öffentliche) Stellen im Falle von Profiteams legitim sind, sei laut Kommission aufgrund möglicher Verzerrungen des Binnenmarktes jedoch fraglich.
Profisport unterliegt im Unterschied zu Amateursport – aufgrund seines wirtschaftlichen Charakters – den Bestimmungen des EU-Beihilfenrechtes. Aus Sicht des VÖWG bleibt demnach im Einzelfall Folgendes zu berücksichtigen: Die Finanzierung von Sportinfrastruktur fällt unter die Beihilfenkontrolle. Vor allem eine am „Markt orientierte Preissetzung“ des öffentlichen Eigentümers zur Vermeidung ungerechtfertigter Vorteile für den Hauptnutzer ist wichtig. Viele Profivereine haben auch Jugend- und Amateurmannschaften. Wenn deren Aktivitäten von den wirtschaftlichen Tätigkeiten der Profisparte getrennt sind, unterliegen Förderungen nicht den Beihilfevorschriften. Angesichts der öffentlichen Bedeutung von Profiteams für ihre Heimatorte ist eine Abgeltung von Leistungen (z.B. Förderung des Sportumfeldes, City-Marketing, Unterstützung von Freizeitsportaktivitäten) unter bestimmten Bedingungen auch nicht dem Beihilferecht unterworfen.