Das Europäische Parlament (EP) hat am 14.01.2014 einen Bericht zum Grünbuch zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt angenommen. Seine Mitglieder sprachen sich gleichzeitig per Resolution für die Entwicklung einer spezifischen EU-Gesetzgebung zu Kunststoffabfällen aus. Im Zentrum der Debatte stehen verbindliche Sammelziele sowie die Vermeidung von Kunststoffabfällen bzw. die Durchsetzung der Abfallhierarchie. Obwohl Kunststoff ein vollständig recyclebares Material ist, wird laut Europäischer Kommission derzeit nur ein Bruchteil der Plastikabfälle recycelt. Eine verstärkte Wiederverwertung würde zur Ressourcenschonung in Europa, zur Senkung der Treibhausgasemissionen und zur Verringerung der Einfuhren von Rohstoffen und fossilen Brennstoffen beitragen. Vor dem Hintergrund der 2014 anstehenden Überprüfung bestehender EU-Richtlinien wird von den Mitgliedern des Europäischen Parlaments daher ein Verbot der Deponierung wiederverwertbarer Materialen und von Kunststoffen ab 2020 überlegt.
Aus Sicht des VÖWG sollte die Müllvermeidung den wichtigsten Pfeiler bei der Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens darstellen. Etwa stellt das Ökodesign von Produkten einen maßgeblichen Hebel dar, um den Anteil hochwertig recyclebarer Kunststoffe zu steigern und damit auch den Sekundärrohstoffmarkt voranzubringen. Um einem möglichen Deponierungsverbot für recyclebare und energetisch verwertbare Kunststoffe den Weg zu ebnen, sind allerdings realistische Definitionskriterien zur Recyclingfähigkeit unabdingbar. Kunststoffe sind weltweit zur Hauptquelle für die Meeresverschmutzung geworden. Kunststoffabfälle werden über Grenzen hinweg getragen. Es sind also Maßnahmen auf supranationaler Ebene erforderlich, um wirksam gegen Kunststoffabfälle vorzugehen. Dies wurde auf der Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung (Rio+20) im Juni 2012 eindeutig bestätigt.