VertreterInnen der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments haben sich auf einen Kompromiss zur Revision der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) geeinigt. Mit der formellen Annahme der revidierten Richtlinie 2011/92/EU ist im Laufe des ersten Quartals 2014 zu rechnen. Angesichts zahlreicher Neuerungen erwartet der Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG), dass UVP-Verfahren – abhängig von der nationalen Umsetzung der Richtlinie – künftig komplexer und teurer und nicht wie beabsichtigt einfacher werden. Das von der Europäischen Kommission geforderte separate Zulassungsverfahren für UVP-Sachverständige fand keine Zustimmung. Beim umstrittenen Thema Fracking konnte sich jene Gruppe von Mitgliedstaaten durchsetzen, die eine grundsätzliche UVP-Pflicht für die unkonventionelle Förderung fossiler Brennstoffe ablehnt. Das Europäische Parlament hatte noch am 9. Oktober 2013 eine Revision gebilligt, die auch für Fracking eine UVP-Pflicht vorsah.
Die Kommission konnte sich mit ihrem Anliegen durchsetzen, künftig auch Aspekte wie Ressourceneffizienz, Klimawandel, Biodiversität sowie Katastrophenvorsorge in UVP-Verfahren einzubeziehen. Gleichzeitig werden in Zukunft auch die gemeinsamen Auswirkungen mehrerer miteinander in Verbindung stehender Projekte stärker Beachtung finden, die jedoch nicht im Rahmen einer einzigen UVP abgehandelt werden. Mit höherem Aufwand ist für alle Beteiligten aufgrund der Ausweitung der Vorprüfung zu rechnen. Insbesondere die Verpflichtung der Träger zur Erstellung von Basis- bzw. Alternativszenarien im Rahmen der Projektentwicklung könnte einen erheblichen Mehraufwand in der Bearbeitung verursachen. Im Zuge des Gesetzgebungsprozesses auf europäischer Ebene hatte auch der VÖWG seine Positionen eingebracht. Der europäische Dachverband CEEP hatte vor allem für eine kosteneffiziente und angemessene Ausgestaltung und eine Folgenabschätzung mit Rücksicht auf Erbringer öffentlicher Dienstleistungen Stellung bezogen.
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