EU sieht Handlungsbedarf bei alternativen Antrieben und Breitbandversorgung

Das Europäische Parlament hat am 15. April 2014 über die Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und über eine Richtlinie zu Breitband-Internet abgestimmt. Die Behandlung der Dossiers ist im Rat der EU zwar noch nicht abgeschlossen – Rat und Parlament haben sich über die alternative Kraftstoffinfrastruktur jedoch bereits informell geeinigt. Um den Markt für Autos mit alternativen Antrieben zu fördern, hatte die EU-Kommission am 24. Jänner 2013 eine Richtlinie über den Aufbau einer Infrastruktur u. a. für Erdgas- und Elektroautos vorgeschlagen. Der Entwurf sah Vorschriften zur Interoperabilität und eine Mindestversorgung mit Lade- und Tankstellen vor. Für Elektroautos wird nun europaweit der Typ-2-Stecker als Standard eingeführt. Der aktuelle Richtlinientext schreibt allerdings keine bestimmte Anzahl an Ladepunkten und Tankstellen pro Land mehr vor. Nach Zustimmung des Rats müssen EU-Mitgliedsstaaten orientiert am Bedarf und innerhalb von drei Jahren ein System aufbauen.

Am 26. März 2013 hatte die Kommission im Rahmen der Digitalen Agenda auch einen Verordnungsvorschlag zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation vorgelegt. Dieser Entwurf erfuhr seither eine Überarbeitung und wurde nun von den Mitgliedern des Europäischen Parlaments als Richtlinie verabschiedet. Diese Änderung gibt den EU-Mitgliedstaaten – ob des sehr unterschiedlichen Ausbaugrads – Handlungsspielraum in der Umsetzung. Die zwei wesentlichen Punkte sind die Aufforderung zur Mitnutzung bzw. Mitnutzbarmachung bestehender (oftmals kommunaler) Infrastrukturen und die Verpflichtung, bei Neubauten oder umfangreichen Gebäuderenovierungen einen Breitbandzugang zu schaffen. Insbesondere Strom-, Gas und Abwassernetze könnten vielfältig genutzt werden – Trinkwasserleitungen bleiben jedoch vom Anwendungsbereich ausgeschlossen. Nach Ansicht des VÖWG wird eine solche Mitnutzung, insbesondere im ländlichen Raum, in der Verantwortung der kommunalen Ver- und Entsorgungsunternehmen geschehen. Weitere Infos finden Sie hier.