Das österreichische Bundeskanzleramt (BKA) hat beschlossen, bereits 2014 eine Teilnovelle des Bundesvergabegesetzes in Begutachtung zu schicken. Das BKA beabsichtigt mit der Überarbeitung, insbesondere im Oberschwellenbereich, den Vorrang des Bestbieterprinzips eindeutig zu sichern. Das für Lohn- und Sozialdumping anfällige Billigstbieterprinzip soll damit zumindest bei höheren Auftragswerten an Bedeutung verlieren. Die Bauwirtschaft rückt damit besonders in den Fokus. Bekannt für große Aufträge, entspricht das Lohnniveau der Beschäftigten und die Einhaltung der Sozialvorschriften im harten Wettbewerb der Branche nicht immer den österreichischen Standards. Komplizierte Sub-Vergaben erschweren zudem Qualitätsicherung und Kontrollen. Seit Februar 2014 gelten die neuen EU-Vergaberichtlinien. Das aktuelle Unionsrecht sieht unter anderem eben die Stärkung des Bestbieterprinzips in Europa vor. Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinien bis spätestens April 2016 ins jeweilige innerstaatliche Recht umsetzen.
Initiativen und Pläne für eine sozial-verantwortliche Vergabepraxis gibt es schon länger. In Österreich präsentierte zuletzt die Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreterin Gaby Schaunig Richtlinien, die bei der Landesimmobiliengesellschaft in Kärnten bereits Anwendung finden. Auch jenseits des südlichsten Bundeslands denkt man inzwischen über derartige Richtlinien und Kriterienkataloge nach. Immer wieder rücken einzelne Branchen (z. B. Regionalbuslinien) für erste Versuche, die Vergabepraxis sozialverträglicher zu gestalten, ins öffentliche Bewusstsein. Die Novelle des Bundesvergaberechts soll in Grundzügen eine bundesweit einheitliche Regelung mit sich bringen. Überdies wurde kürzlich bekannt, dass der für Vergaberecht zuständige Kanzleramtsminister Ostermayer die Schwellenwertverordnung neuerlich verlängert hat, sodass die erhöhten Schwellenwerte bis Ende 2016 unverändert bleiben, sofern die Bundesländer zustimmen.