Am 25. Februar 2015 hat die EU-Kommission das lang erwartete Paket zur Energieunion veröffentlicht. Das Paket besteht aus dem Strategiepapier „Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie“ in deren Anhang 15 Maßnahmen für die Energiunion gelistet sind. Zudem hat der EU-Gesetzgeber das „Parisprotokoll – Ein Blueprint zur Bekämpfung des globalen Klimawandels nach 2020“ sowie das damit einhergehende Arbeitspapier der EU-Kommission mit den relevanten Hintergrundinformationen vorgelegt. Darüber hinaus veröffentlicht die EU-Kommission eine Mitteilung über die weiteren Schritte zur „Erreichung des Stromverbundziels von 10%„. Wie bereits erwartet, soll die Energieunion auf fünf Prinzipien fußen:
1. Versorgungssicherheit, Solidarität und Vertrauen: Stärkung der Energieeffizienz; Nutzung erneuerbarer und regionaler Ressourcen; Diversifizierung der Rohstoffimporte aus nicht EU-Staaten; geschlossene EU-Energieposition gegenüber nicht EU-Ländern
2. Vollständige Integration des Energiebinnenmarktes: nachfrageseitige Teilnahme der EndenergieverbraucherInnen am Energiemarkt; stärkerer Wettbewerb; Kampf gegen Energiearmut; rascher Ausbau der Infrastruktur
3. Energieeffizienz: Die Energieeffizienz soll grundlegend überdacht und als eigenständige Energiequelle behandelt werden. Der Fokus liegt auf dem Gebäudesektor und im Verkehr
4. Übergang zu einer kohlestoffarmen Wirtschaft/Gesellschaft: Stärkung des Handels mit Emissionszertifikaten; Elektrifizierung und Integration von E-Fahrzeugen in städtische Mobilitätskonzepte und in die bestehende Strominfrastruktur; E-Fahrzeuge zum Transport und als Stromspeicher
5. Forschung und Entwicklung: Beibehaltung der Führungsrolle europäischer Unternehmen auf Wachstumsmärkten innerhalb der EU und auf europäischen Exportmärkten
Im Mittelpunkt der Überlegungen stehen demnach die Diversifizierung des Versorgungsmixes, die Beibehaltung der angestrebten Führungsposition der EU bei den erneuerbaren Energien sowie der Kampf gegen die globale Erwärmung. Das Paket bildet einen strategischen Rahmen und soll im März im EU-Ministerrat diskutiert und konkretisiert werden.
Finanzierungsinstrumente der Energie Union
EU-Kommissar Cañete will ein dem Europäischen Fond für strategische Investitionen (EFSI) ähnliches Finanzierungsinstrument für die Energie Union etablieren, das aus zwei Finanzinstrumenten mit einem Gesamtvolumen von 205 Mio. EUR besteht. Das Geld soll aus dem öffentlichen und privaten Sektor stammen und durch EIB-Kredite und dem EU-Umwelt- und Energieförderprogramm LIFE gestemmt werden. Die Finanzierungsinstrumente zielen auf „Private Finanzierung für Energieeffizienz“ und „Finanzfazilität für Naturkapital“ ab.
Für die „Private Finanzierung von Kreditrisiken“ stellen EK und EIB 80 Mio. EUR zur Risikoabsicherung und zur Förderung der technischen Expertise bereit. Dabei gehen beide Institutionen von einem Hebeleffekt um das 8-fache an privaten Investitionen aus. Über die Finanzfazilität für Naturkapital (Natural Capital Financing Facility) mit einem Gesamtvolumen von 100 bis 125 Mio. EUR sollen Projekte aus den Bereichen Umweltschutz und Anpassung an den Klimawandel (grüne Infrastrukturinvestitionen) unterstützt werden. Dazu zählen beispielsweise Investitionen in den Hochwasserschutz, die Regenwasseraufbereitung, Programme zum Schutz von Wäldern und gegen Grundwasser- und Bodenverschmutzung, Ausgleichsmaßnahmen (Stichwort: Biodiversität) und für die Förderung von Ökotourismus.
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