EU-Kommission leitet Sektoruntersuchung zu Kapazitätsmechanismen ein

Am 29. April 2015 hat die EU-Kommission (EK) eine beihilfenrechtliche Sektoruntersuchung zu Kapazitätsmechanismen in elf EU-Mitgliedstaaten eingeleitet. Die EK möchte damit klären, ob Mechanismen zur Sicherstellung der Stromversorgung den Wettbewerb am EU-Energiebinnenmarkt verzerren und eine Fragmentierung des gemeinsamen Energiebinnenmarktes verhindern. Die EK prüft auf Grundlage des Beihilfenrechts Deutschland, Belgien, Kroatien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Polen, Portugal, Spanien und Schweden. Denn dort wurden Kapazitätsmechanismen entweder bereits eingeführt oder ihre Einführung steht zur Diskussion. Im Zuge der Untersuchung möchte die EK nicht nur die Meinung der mitgliedstaatlichen Behörden einholen, sondern auch die betroffenen InteressensträgerInnen konsultieren. Zudem sollen jene Merkmale von Kapazitätsmechanismen ermittelt werden, die den (grenzüberschreitenden) Wettbewerb am Binnenmarkt beeinträchtigen oder aber auch fördern könnten. Die Ergebnisse der Untersuchung möchte die EK bei künftigen strategischen und legislativen Initiativen berücksichtigen. So erwägt die EK etwa die Ausarbeitung eines EU-weit harmonisierten Rahmens für die Bewertung der Angemessenheit eines Stromsystems und dessen Fähigkeit zur Nachfragedeckung. Nach Angaben der EK soll ein erster Berichtsentwurf zur Konsultation Ende 2015 vorliegen; ein Endbericht ist für den Sommer 2016 geplant. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass Zwischenergebnisse auch schon in die Arbeiten zum europäischen Strommarktdesign einfließen werden.