EU-Parlament stimmt für den Trinkwasserschutz in der EU

Die EU-Abgeordneten diskutierten am 7. September 2015 im Plenum über die Forderungen der europäischen „Right2Water“-BürgerInneninitiative. Am 8. September stimmten die EU-ParlamentarierInnen mit einer knappen Mehrheit für den Schutz des Trink- und Abwassers. Die Forderungen des EU-Parlaments wurden im Anschluss der EU-Kommission übermittelt. Darin bedauert das EU-Parlament die Mitteilung der EU-Kommission zur „Right2Water“-BürgerInneninitiative und eine korrespondierende Anhörung im Februar 2014 sehr. Die EU-Kommission hätte gezeigt, dass sie sich den Forderungen der BürgerInneninitiative nicht zureichend annehme und würde dadurch an Glaubwürdigkeit gegenüber der europäischen Bevölkerung verlieren.

In ihrem Bericht fordert das EU-Parlament nun die EU-Kommission auf, Legislativvorschläge zu erarbeiten, mit denen der allgemeine Zugang zu und das Menschenrecht auf Wasser anerkannt werden. Dies könnte beispielsweise über eine Überarbeitung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRR) erfolgen. Auch die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass alle BürgerInnen, unabhängig von ihrem Wasserversorgungsunternehmen, Zugang zu hochqualitativem Trinkwasser und einer verbesserten Abwasserentsorgung haben. Auch im Bereich der multilateralen Dienstleistungsabkommen stimmte das Plenum für die VÖWG- und VKÖ-Forderung, Dienstleistungen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in den Bereichen Produktion, Verteilung und Aufbereitung bei jeder Überarbeitung der Richtlinien über die Konzessionsvergabe, von deren Anwendungsbereich auszunehmen. Zudem müssen diese Dienstleistungen auch vor allen Handelsabkommen geschützt werden, die derzeit oder in Zukunft verhandelt werden.

VÖWG und VKÖ haben sich stets für die Forderungen der BürgerInneninitiative gegenüber den europäischen und österreichischen Gesetzgebern stark gemacht und sich für eine leistbare, hochwertige und verlässliche Bereitstellung von Trinkwasser für alle eingesetzt. Der VÖWG lehnte nicht zuletzt in einem Beschlusstext des VÖWG-Vorstands jegliche Pläne ab, die Trinkwasserversorgung in der EU für den Wettbewerb zu öffnen. Die Erfahrung vieler Mitgliedstaaten hat zu oft gezeigt, dass viele Kommunen in der EU negative Erfahrungen mit der Privatisierung der Trinkwasserversorgung machten. Diese Forderung galt auch immer hinsichtlich multilateraler Dienstleistungsabkommen, da die Befürchtung nahe liegt, dass Privatisierungen der kommunalen Wasserversorgung durch die Hintertür ermöglicht werden.