Das CETA-Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada steht vor dem Abschluss. Noch 2016 soll das Abkommen dem Handelsministerrat der EU und dem Europäischen Parlament zur Entscheidung vorgelegt werden. CETA gilt als Blaupause für TTIP, dem geplanten Freihandelsabkommen der EU mit den USA. Geregelt werden Sonderklagsrechte ausländischer Investoren gegenüber den EU-Mitgliedstaaten, die Einbeziehung dieser Investoren in den nationalen Gesetzgebungsprozess und unumkehrbare Liberalisierungsklauseln, mit denen öffentliche Dienstleistungen konfrontiert sind. Laut ExpertInnen Gutachten werden innerhalb beider Freihandelsabkommen die öffentliche Grundversorgung und Daseinsvorsorge zur Disposition gestellt und öffentlicher Handlungsspielraum eingeschränkt.
Damit es zu keiner vorläufigen Anwendung von CETA als auch gegen TTIP kommt, möchten wir die Initiative für ein Volksbegehren gegen die Handelsabkommen unterstützen. Im Zuge dessen soll der Nationalrat ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, welches den österreichischen Organen untersagt, TTIP oder CETA zu genehmigen oder abzuschließen.
Anbei finden Sie, zur Bildung einer soliden Entscheidungsgrundlage, zwei voneinander unabhängige ExpertInnengutachten sowie die Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren.
- Die Auswirkungen von CETA auf den politischen Gestaltungsspielraum von Ländern und Gemeinden – Gutachten im Auftrag des Staatsministeriums des Landes Baden-Württemberg
- DIE AUSWIRKUNGEN DES COMPREHENSIVE ECONOMIC AND TRADE AGREEMENT (CETA) AUF DIE RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN DER DASEINSVORSORGE IN ÖSTERREICH