Anfang Juni 2016 hat die Europäische Kommission (EK) eine rechtliche sowie politische Orientierungshilfe für die Mitgliedstaaten, Behörden und interessierte BürgerInnen veröffentlicht, damit eine ausgeglichene Entwicklung und Behandlung der Marktteilnehmer in der kollaborativen Wirtschaft gewährleistet werden kann. ExpertenInnen sehen in den Schlüsselbranchen der kollaborativen Wirtschaft (Unterkunft, Personenbeförderung, private und technische Dienstleistungen und Crowdfunding) enormes Wachstumspotenzial. Jedoch herrschen zurzeit unterschiedliche nationale und lokale Regelungen vor. Das kann zu Rechtsunsicherheit führen und ermöglicht die Ausnützung von regulatorischen Grauzonen, umso Vorschriften zum Schutz des öffentlichen Interesses zu umgehen. Zuletzt sind vor allem die Unternehmen Uber (Personenbeförderung) und Airbnb (Kurzzeitvermietung) in die Schlagzeilen geraten. In der EK-Mitteilung werden Klarstellungen angeführt wie bestehendes EU-Recht in diesem neuen Bereich angewandt werden soll.
Die EK verweist darauf, dass eine Genehmigungs- oder Zulassungspflicht für Dienstleistungsanbieter nur wenn unbedingt erforderlich bestehen soll und absolute Verbote einer Tätigkeit das letzte Mittel bleiben sollen. Keine spezifischen Anforderungen sollen für Vermittler zwischen VerbraucherInnen und Anbietern gelten und gelegentliche Dienstleistungsanbieter sollen von gewerbsmäßigen Anbietern anhand von Schwellenwerten unterschieden werden. Gemeinsame Plattformen sollen für selbst angebotene Dienstleistungen die Haftung tragen, jedoch nicht für die Speicherung von Informationen im Namen von Dienstanbietern. Nichtsdestotrotz betont die EK die Wichtigkeit Vertrauen zu stärken und gegen gesetzeswidrige Online-Inhalte vorzugehen. Laut der Europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft zeichnen sich die Mitgliedstaaten für den VerbraucherInnenschutz gegen unlautere Geschäftspraktiken verantwortlich. Die EK ruft sie auch auf die Steuervorschriften in der kollaborativen Wirtschaft weiter zu vereinfachen. Dienstleistungsanbieter und Plattformen sind selbstverständlich auch verpflichtet Steuern (wie z.B.: Einkommen-, Körperschaft- und Mehrwertsteuer) zu entrichten. Die Mitgliedstaaten sind nun angewiesen nationale Rechtsvorschriften im Sinne der Kommunikation zu prüfen und die EK übernimmt die Überwachung des rechtlichen Umfeldes und den wirtschaftlichen Entwicklungen.
Nähere Informationen: COM (2016) 356: Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft