Am 31.5.2017 hat die Europäische Kommission (EK) ihren Vorschlag zum Europäischen Straßenverkehrspaket – „Europe on the Move“ veröffentlicht.
Ausdrückliches Ziel der EK ist es, eine Modernisierung der europäischen Mobilität und des Verkehrs zu bewirken. Ein weiteres Ziel ist es, den Transportsektor wettbewerbsfähig zu halten sowie den Übergang hin zur sauberen Energie und der Digitalisierung des Verkehrs zu schaffen. Mit elf Millionen Beschäftigten beeinflusst der Transportsektor das tägliche Leben aller Bürgerinnen und Bürger. Auch trägt der Straßenverkehr zu zwanzig Prozent der Treibhausgasemissionen der Europäischen Union bei. Deshalb zielen die ersten acht Legislativinitiativen speziell auf den Straßenverkehr ab. Der zweite Teil wird im November 2017 folgen.
Der nun veröffentlichte erste Teil betrifft in seiner Form etliche Interessen unserer Mitglieder:
Für den Stadtverkehr wird v.a. im Bereich der multimodalen Verkehrsinformation ein Rechtsakt auf Basis der ITS-Richtlinie (2010/40/EU) für eine Vereinheitlichungen der Datenformate sorgen. Eine öffentliche Konsultation hierzu läuft. Die EU-Anforderungen wurden in Österreich bereits in Form der Verkehrsauskunft umgesetzt.
Die Überarbeitung der Eurovignetten Richtlinie (1999/62/EC) denkt die Vereinheitlichung von Regeln für die Erhebung von City-Maut in Städten an.
Im Güterverkehr sind einige Initiativen geplant:
So sollen durch die Revision der Eurovignetten-Richtlinie zeitbasierte Vignetten abgeschafft werden. Hier folgt die EK den „polluter pays“ und „user pays“-Prinzipien. Für LKWs und Busse wird dieser Zeitraum des Auslaufens bis 2023 und für PKWs bis 2027 bemessen. Eine distanzbasierte Mauterhebung wird aber nicht verpflichtend vorgeschrieben.
Interessant für den Wettbewerb zwischen Schienengüterverkehr und Straßengüterverkehr wird auch die Abschaffung der Obergrenzen für die Einpreisung von Externalitäten wie Umweltverschmutzung und Lärm.
Bei den Arbeits- und Sozialvorschriften plant die Kommission strengere Regeln im Straßengüterverkehr. So sollen statt der bisherigen drei Kabotage-Fahrten innert sieben Tagen, unbegrenzt viele innerhalb von fünf Tagen durchgeführt werden dürfen. Begründet wird dies mit der ohnehin schweren Überprüfung des status quo in der Praxis.
Die neue Entsende-Richtlinie soll künftig alle Kabotage-Fahrten betreffen, mit einer künftigen Einstufung der FahrerInnen als „entsendete ArbeiterInnen“ sobald diese mind. drei Tage im Kalendermonat im Ausland tätig sind.
Anbei finden Sie den Link zu allen Dokumenten zu Ihrer Information.
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