Am 6. Mai 2015 hat die Europäische Kommission ihre digitale Binnenmarkt Strategie präsentiert. Seither werden regelmäßig Zwischenberichte verfasst, um den aktuellen Stand zu erfassen und die erreichten Fortschritte zu verfolgen.
Bis zum 10. Mai 2017 hat die Halbzeitbewertung stattgefunden und wurde nun präsentiert.
Einführung in die digitale Binnenmarktstrategie
Die digitale Binnenmarktstrategie stützt sich auf drei wesentliche Säulen und hat den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital zum Ziel:
1. Besserer Zugang für Konsumenten und Unternehmen
Die erste Säule umfasst einfachere Regeln für den e-Handel, ein einheitliches Urheberrecht, vereinfachte Paket Zustellung und eine leichtere Umsatzsteuerregelung für Unternehmen.
2. Digitale Netzwerke und Dienste
Diese Säule kümmert sich um die recht breiten Themen Telekom, Medien, Vertrauen und Sicherheit, sowie Online Plattformen und Vermittler.
3. Antreiben der digitalen Wirtschaft
Die dritte Säule soll über technische Standards, Big Data und Cloudinitiativen, sowie Maßnahmen zur Förderung einer inklusiven e-Gesellschaft die anderen beiden Säulen unterstützen.
Bisher erreichte Punkte seit Mai 2015
1. Abschaffung der Roaminggebühren
2. Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung per Mai 2018
3. Ausbau und Entwicklung der 5G-Netze (700MHz Frequenzband) mit geplanter Nutzung ab 2020
4. Ende des Geo-Blockings von online-Abos ab Frühjahr 2018
5. Cybersicherheitsgesetz ab Mai 2018
6. eGovernment Aktionsplan
Kommende Initiativen und Schwerpunkte
1. Gewährleistung eines fairen, offenen und sicheren digitalen Umfelds
Grenzüberschreitender freier Datenfluss (nicht private Daten) soll gewährleistet werden, Initiativen zur Zugänglichkeit und Weiterverwendung öffentlicher Daten werden kommen, die Abklärung von Haftungsfragen bei Datenfragen wird schlagend.
Das Mandat der Datensicherheitsagentur ENISA und Cybersicherheit werden überprüft und neue Vorschläge zur Cybersicherheit und relevanter Normen und Zertifizierungen werden angestoßen.
Onlineplattformen sollen unlautere Praktiken einstellen und die Entfernung illegaler Inhalte standardisieren. Ein Leitfaden zu Haftungsregeln soll herausgegeben werden.
2. Bewältigung des digitalen Wandels in der Gesellschaft und Wirtschaft
Digitale Kompetenz soll verbessert werden über das „Digital Chance“-Programm ab 2018.
Grenzüberschreitender und Online Zugang zu Gesundheitsdaten soll PatientInnen ermöglicht werden.
Förderung des Ausbaus von europäischen Hochleistungsrechnersystemen über ein Rechtsinstrument zur Vergabe öffentlicher Aufträge in dem Bereich.
Weitere Umsetzung des EU-eGov Aktionsplanes, Behörden sollen schneller, genauer und effizienter werden.
Die Digitalisierung der Industrie wird mittels Investitionen iHv 3,2Mrd. EUR in Schlüsseltechnologien gefördert.
3. Internationale Dimension
Die Interaktion der Europäischen Union im globalen Handel sollte auf den Grundwerten des offenen Handels, fairen Wettbewerbs und dem freien Fluss von Informationen fußen.
Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Datenschutz und die Privatsphäre müssen gewahrt bleiben.
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