Infosheet zur Empfehlung der Kommission vom 3.10.2017 „Errichtung einer Architektur für die Professionalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe“

Am 3.10.2017 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Empfehlung „Zur Errichtung einer Architektur für die Professionalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe“.

Im folgenden Infosheet möchten wir Sie näher darüber informieren, weil die Empfehlungen wichtige Leitlinien darstellen, um die öffentliche Auftragsvergabe als Instrument zur Schaffung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums zu fördern.

In ihrer Empfehlung schlägt die Kommission ein Gesamtkonzept für  eine effektive Professionalisierungspolitik vor, das an drei ergänzenden Zielen ausgerichtet ist:

Das erste Ziel „Entwicklung der politischen Architektur“ bedeutet vor allem, dass die Zuständigkeiten und Aufgaben klar den Einrichtungen der zentralen politischen Ebene zugeteilt und Bemühungen auf lokaler, regionaler und sektoraler Ebene unterstützt werden sollen. Kontinuität muss über politische Zyklen hinweg gewährleistet werden. Dabei gilt es für die Mitgliedsstaaten langfristige bedarfs- und ressourcenorientierte Strategien für die Professionalisierung der Auftragsvergabe zu entwickeln.

Das zweite Ziel betrifft den Bereich Humanressourcen. Angestrebt werden Verbesserungen hinsichtlich der Ausbildung und Laufbahnplanung von Vergabefachkräften. Hierfür gilt es primär die erforderlichen Grundfertigkeiten und -kompetenzen zu identifizieren und festzulegen. Basierend auf Bedarfs- und Datenanalyse sollen dann geeignete Ausbildungsprogramme entwickelt werden. Darüber hinaus Anreize durch fundierte Systeme der Personalverwaltung, der Laufbahnplanung und der Motivation Vergabetätigkeiten für Mitarbeiter attraktiver machen.

Als drittes Ziel empfiehlt die Kommission eine Verbesserung der Systeme. Mitgliedsstaaten sollten Instrumente und Methodiken zur professionellen Auftragsvergabe bereitstellen. Konkret kann eine Systemverbesserung durch Schaffung zentraler Online-Portale, Entwicklung von IT-Instrumenten mit entsprechenden Schulungen sowie durch Förderung eines strategischen Konzepts der Digitalisierung (insbesondere durch die Nutzung von auf EU-Ebene vorhandenen IT-Lösungen) erreicht werden.
Weiters wird empfohlen, Leitlinien zur Vermeidung von Unregelmäßigkeiten zur Verfügung zu stellen – Beispiele dafür sind  Ethikkodizes und Chartas für die Integrität, Förderung der Selbstreinigung, Systeme für die Meldung von Missständen zur Verhinderung und Aufdeckung von Betrug und Korruption.

Aus Gründen der Rechtssicherheit, aber auch für die Förderung und Erleichterung des strategischen Denkens wäre es wünschenswert, zielgerichtetes Anleitungsmaterial, genormte Muster und Instrumente für verschiedene Verfahren bereitzustellen. Abschließend weist die Kommission in ihrer Empfehlung auf die Förderung von Zusammenarbeit und Kenntnisweitergabe hin.

Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung!

Herzlichst,

Ihr VKÖ & VÖWG-Team

Foto: Schmuttel  / pixelio.de