Mittwoch den 17.1.2018, haben die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes zu drei wichtigen Teilen des sogenannten „saubere Energie für alle EuropäerInnen“- Pakets (auch Winter Energie Paket) abgestimmt. Behandelt wurden vom Plenum des EP die Berichte des ITRE-Ausschusses zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission zu Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Governance. Dabei einigten sich die Abgeordneten auf folgende Ziele:
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Bis 2030 soll die EU die Energieeffizienz um 35% steigern
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Der Anteil erneuerbarer Energien muss bis 2030 35% des Gesamtverbrauchs betragen
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Die Abgeordneten stimmten für ein Verbot von Palmöl in Biokraftstoffen ab 2021
Durch die Abstimmung im Plenum des EP wurden einige Verbesserungen zu den Berichten des Ausschusses hinzugefügt. Nach der Abstimmung im EP kann das Gesetzgebungsverfahren in die nächste Phase treten, die sogenannten Trilogverhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission können starten.
Kein automatischer Zugang für Drittanbieter im Fernwärmenetz
Im Gegensatz zum ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission, wonach die Betreiber von Fernwärmenetzen verpflichtet gewesen wären, Drittanbieter Wärme aus erneuzerbaren Quellen in ihr Netz einspeisen zu lassen, hat das Europäische Parlament nun die Bedingungen geändert. Die Einspeisung muss jetzt nur mehr passieren, wenn sie für das Fernwärmenetz technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Ebenso wurde das von der EK vorgeschlagene Recht von Endkunden sich aus „ineffizienten“ Fernwärmenetzen abzumelden derart relativiert, dass dies nur mehr möglich sein soll, wenn der Fernwärmebetreiber nicht innert 5 Jahren Investitionen vornimmt, um die Effizienz zu steigern.
Auf der Negativseite wurde dafür die starre Verpflichtung für Fernwärmebetreiber, ihren Anteil erneuerbarer Energie an der Wärmeerzeugung um 1% pro Jahr zu steigern, auf 2% erhöht. Nachdem hier die Positionen von Rat und Parlament unterschiedlich sind, bleibt die Chance auf einen Kompromiss im Trilog bestehen.
Sanierungsquote entschärft
Ein positives Ergebnis aus Sicht der Gemeinwirtschaft konnte bei der Abstimmung des Europäischen Parlaments zur Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) im Zusammenhang mit der Sanierungsverpflichtung für öffentliche Gebäude (Artikel 5) erzielt werden. So wurde der Änderungsantrag im Plenum abgelehnt, der zuvor schon im zuständigen ITRE-Ausschuss beschlossen wurde. Er hätte dazu geführt, dass die Verpflichtung jährlich 3% des Gebäudebestandes thermisch zu sanieren, von den Gebäuden der Zentralregierung auf alle Organisationen der öffentlichen Verwaltung, also auch Schulen, Krankenhäuser und Gemeindewohnungen ausgeweitet worden wäre. Der Antrag hätte für diese wichtigen Einrichtungen der Daseinsvorsorge hohe zusätzliche Sanierungskosten verursacht. Die vorgeschlagene Ausweitung der Sanierungsverpflichtung auf alle öffentlichen Gebäude entfällt also im Bericht des Europäischen Parlaments, und ist auch im Vorschlag der Kommission sowie in der allgemeinen Ausrichtung des Rates zur Energieeffizienzrichtlinie nicht enthalten.
Individuelle Verbrauchszähler Fernwärme, Fernkälte und Warmwasser
Eine leichte Verbesserung im Vergleich zum Kommissionsvorschlag, stellt auch die Regelung des EP zum Einbau von individuellen Verbrauchszählern im Bereich Fernwärme, Fernkälte und Warmwasser dar (Artikel 9a). Der verpflichtende Einbau von individuellen Verbrauchszählern hätte vor allem im mehrgeschoßigen Wohnbau zu teuren Anpassungen am Leitungssystem geführt, dessen Kosten die erwarteten Einsparungen um ein vielfaches überschritten hätten. Der Bericht des EP legte nun fest, dass der Einbau von individuellen Verbrauchszählern in bestehenden Wohngebäuden nicht nur technisch machbar und kosteneffizient sein muss, sondern, wie auch vom Verband gefordert, auch im Verhältnis zu den erwarteten Energieeinsparungen kosteneffizient sein muss. Jedoch bleibt die Verpflichtung zum Einbau von individuellen Verbrauchszählern bei neuen Wohngebäuden bestehen.
Öffnung der Fördersysteme für Erneurbare Energien
Der ursprüngliche Vorschlag der EK, nationale Fördersysteme für erneuerbare Energien für Kapazitäten in anderen Mitgliedstaaten im Umfang von 10% ab dem Jahr 2021, und 15% ab dem 2025 zu öffnen, wurde vom EP entschärft. Das EP hat im Artikel 5 der Energieffizienzrichtlinie drei neue Ausnahmegründe breit definiert, bei deren Vorhandensein eine Entscheidung der Mitgliedstaaten gegen die Öffnung von EE-Fördersystemen ermöglicht wird.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das Europäische Parlament bei allen drei Gesetzesvorschlägen, Erneuerbaren Richtlinie, Energieeffizienzrichtlinie und Governance Verordnung, in seinen Berichten einen ambitionierteren Zugang in Hinblick auf Klimaziele und Erneuerbare, als der Rat der Europäischen Union vertritt. Die Trilogverhandlungen, welche aufgrund dieser Diskrepanz langwierig werden könnten, sollen in wenigen Wochen beginnen.
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