nachfolgend informieren wir Sie über wesentliche
Ergebnisse der Sitzungen des Rats zu Verkehr, Telekommunikation und Energie (TTE) am 3. und 4. Dezember 2018 in Brüssel
Hier finden Sie die Ergebnisse der Sitzungen vom 3. Dezember 2018
Hier finden Sie die Ergebnisse der Sitzungen vom 4. Dezember 2018
Entsendung von FernfahrerInnen, Lenk- und Ruhezeiten, Fahrtenschreiber und Kabotage
Der Rat hat am 3. Dezember seinen Standpunkt (allgemeine Ausrichtung) zu einer grundlegenden Reform des Straßenverkehrssektors festgelegt, die die Arbeitsbedingungen der FahrerInnen, besondere Entsendungsregeln für FahrerInnen im grenzüberschreitenden Verkehr, Zugang zum Güterverkehrsmarkt und eine bessere Durchsetzung umfasst. Die Reform soll ein Gleichgewicht zwischen angemessenen Arbeitsbedingungen für FahrerInnen und der Freiheit, grenzüberschreitende Dienstleistungen für BetreiberInnen zu erbringen, gewährleisten. Sie soll auch für Klarheit im Sektor sorgen und unterschiedliche nationale Auslegungen von Vorschriften beenden.
Ein Schlüsselelement zur Verbesserung der Durchsetzung ist die zuverlässige Erfassung des Zeitpunkts und des Ortes, an dem der LKW eine Grenze überschritten hat, sowie die Lokalisierung der Be- und Entladetätigkeiten. Die zweite Version des intelligenten Fahrtenschreibers übernimmt all dies automatisch. Alle Fahrzeuge, die internationale Beförderungen durchführen, müssten bis Ende 2024 mit dieser Vorrichtung ausgestattet sein.
Was die Kabotage betrifft (die Tätigkeiten der Verkehrsunternehmen, die auf einem nationalen Markt außerhalb ihres eigenen Landes durchgeführt werden), so hält der Rat an der geltenden Regelung fest, die maximal drei Tätigkeiten in sieben Tagen erlaubt. Die verbesserten Durchsetzungsmaßnahmen sollten die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften effizienter und effektiver machen. Um eine systematische Kabotage zu verhindern, wird eine Abkühlphase von 5 Tagen eingeführt, bevor weitere Kabotagearbeiten im selben Land mit demselben Fahrzeug durchgeführt werden können.
SpediteurInnen müssten die Arbeitszeiten der FahrerInnen so gestalten, dass sie mindestens alle vier Wochen nach Hause zurückkehren können – oder, wenn FahrerInnen sich für zwei reduzierte wöchentliche Ruhezeiten entscheiden, nach drei Wochen auf der Straße.
Um angemessene Arbeitsbedingungen für die FahrerInnen zu gewährleisten, muss die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit außerhalb der Kabine verbracht werden.
Die Reform soll verdeutlichen, wie BerufskraftfahrerInnen vom Grundsatz des gleichen Entgelts für die gleiche Arbeit am gleichen Ort profitieren sollen. Die generelle Regelung wäre, dass, wenn ein Einsatz so organisiert ist, dass die Verbindung zwischen der Arbeit der FahrerInnen und dem Niederlassungsland (Land in dem er ansässig ist) intakt bleibt, die FahrerInnen von den Entsenderegeln ausgeschlossen werden sollte. Das bedeutet, dass bilaterale Beförderungen ausdrücklich von der Entsende-RL ausgeschlossen sind. Auf dem Weg ins Bestimmungsland und auf dem Rückweg ist eine zusätzliche Aktivität des Be- und Entladens in beide Richtungen zulässig, ohne unter das Entsendungsregime zu fallen, oder Null auf dem Weg ins Bestimmungsland und bis zu zwei auf dem Rückweg. Der Transit ist ebenfalls ausgeschlossen. Für alle anderen Arten von Vorgängen, einschließlich der Kabotage, gilt die vollständige Entsenderegel ab dem ersten Tag des Vorgangs.
Die Vorschläge sind Teil des ersten Mobilitätspakets, das die Kommission im Juni 2017 vorgelegt hat.
Hier finden Sie die am 3. Dezember 2018 vereinbarten Texte des Rats zu Entsendung von FernfahrerInnen, Lenk- und Ruhezeiten, Fahrtenschreiber und Kabotage. Diese sind der Standpunkt des Rates für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament im Hinblick auf eine Einigung über die endgültigen Texte.
Road Infrastructure Safety Management
Die EU arbeitet daran, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Der Rat hat am 3. Dezember seinen Standpunkt zu einem Vorschlag zur Stärkung des Managements der Straßeninfrastruktur festgelegt, um die Zahl der Verkehrstoten und schweren Verletzungen zu verringern.
Mit der Reform wird der Geltungsbereich der geltenden Vorschriften auf Autobahnen und andere Hauptstraßen außerhalb des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) ausgedehnt. Dies wird erheblich zur Verbesserung der Sicherheit der Straßeninfrastruktur in der gesamten Union beitragen. Die Richtlinie würde auch Straßen außerhalb von Stadtgebieten abdecken, die mit EU-Mitteln gebaut werden.
Mit dem Vorschlag wird eine netzwerkweite Bewertung der Straßenverkehrssicherheit eingeführt, die eine Momentaufnahme des gesamten Straßennetzes darstellt, das unter die Richtlinie zur Bewertung der Unfallgefahr fällt. Die Behörden werden die Ergebnisse nutzen, um gezieltere Verkehrssicherheitskontrollen durchzuführen oder direkte Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
Es wird zwingend erforderlich sein, FußgängerInnen, RadfahrerInnen und andere ungeschützte VerkehrsteilnehmerInnen systematisch in die Verfahren zum Management der Verkehrssicherheit einzubeziehen. Diese VerkehrsteilnehmerInnen machten 2017 fast die Hälfte der Verkehrstoten in der EU aus.
Hier finden Sie die am 3. Dezember 2018 vereinbarten Texte des Rats zum Sicherheitsmanagement der Straßenverkehrsinfrastruktur . Diese sind der Standpunkt des Rates für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament im Hinblick auf eine Einigung über die endgültigen Texte.
CEF – Connecting Europe Facility
Der Rat hat am 3. Dezember seinen Standpunkt (partielle allgemeine Ausrichtung) zu einem Vorschlag festgelegt, mit dem sichergestellt werden soll, dass das Leitprogramm der EU Connecting Europe Facility (CEF) auch nach 2020 wichtige Projekte in den Bereichen Verkehr, Digitalisierung und Energie finanziert.
Der allgemeine Ansatz ist „teilweise“, da er finanzielle und horizontale Fragen ausschließt. Diese werden derzeit im Rahmen der Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum 2021 bis 2027 diskutiert.
Der Verordnungsentwurf legt die Ziele des Programms, seinen Haushalt für den Zeitraum 2021-2027, die Formen der EU-Finanzierung und die Regeln für die Bereitstellung der Mittel fest.
Ziel des CEF-Vorschlags ist die Entwicklung, Modernisierung und Vervollständigung der transeuropäischen Netze in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitalisierung. Sie wird die Investitionen in diese Netze beschleunigen und Mittel aus dem öffentlichen und privaten Sektor mobilisieren.
Im Verkehrsbereich wird CEF die sichere Mobilität und die intelligente Infrastruktur fördern. Im Bereich der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) werden vorrangig grenzüberschreitende Verbindungen und fehlende Verbindungen behandelt. Ein Teil der Mittel ist auch für den Ausbau der zivil-militärischen Verkehrsinfrastruktur mit doppelter Nutzung bestimmt, um die militärische Mobilität innerhalb der Union zu verbessern.
Im Energiesektor soll das Programm zur weiteren Integration des europäischen Energiemarktes beitragen, die Interoperabilität der Energienetze über Grenzen und Sektoren hinweg verbessern, die Dekarbonisierung erleichtern und die Versorgungssicherheit gewährleisten. Auch für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien werden Mittel bereitgestellt.
Im Bereich der digitalen Konnektivität wird der Anwendungsbereich des Programms erweitert, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass der digitale Wandel der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt vom universellen Zugang zu zuverlässigen und erschwinglichen Netzen mit hoher und sehr hoher Kapazität abhängt. Die digitale Konnektivität gilt auch als entscheidender Faktor für die Schließung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Unterschiede. Während die meisten der für den Bau und die Modernisierung der erforderlichen Infrastruktur erforderlichen Investitionen aus dem Privatsektor stammen müssen, sollen die von der CEF unterstützten Projekte Bereiche betreffen, in denen die Entwicklung auf Marktbasis nicht rentabel ist oder in denen der Markt versagt hat.
In dem Programm werden Synergien zwischen den Bereichen Verkehr, Energie und Digitalisierung hervorgehoben, um die Wirksamkeit der EU-Maßnahmen zu erhöhen und die Durchführungskosten zu optimieren. Um dies zu erreichen, sieht sie die Annahme sektorübergreifender Arbeitsprogramme vor, die Interventionen in Bereichen wie vernetzte und automatisierte Mobilität oder alternative Kraftstoffe ermöglichen würden.
Der Vorschlag zielt auch darauf ab, Klimaschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der langfristigen Dekarbonisierungsverpflichtungen der EU, wie beispielsweise des Pariser Abkommens, in den Mittelpunkt zu stellen.
Die am 3. Dezember angenommene partielle allgemeine Ausrichtung ist das Mandat des Rates, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen.
Kombinierter Güterverkehr
Die EU fördert den kombinierten Verkehr als Mittel zur Verlagerung eines Teils des Ferngüterverkehrs von Lastkraftwagen auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel wie Binnenschiffe, Schiffe und Züge. Der Rat hat sich am 3. Dezember auf seinen Standpunkt (allgemeine Ausrichtung) zu einem Vorschlag geeinigt, der die derzeitigen Regeln für den kombinierten Verkehr präzisiert und ihn im Vergleich zum reinen Straßengüterverkehr wettbewerbsfähiger macht.
Mit dem Richtlinienentwurf wird die Richtlinie über den kombinierten Verkehr von 1992 überarbeitet, die das einzige Rechtsinstrument auf EU-Ebene ist, das direkte Anreize zur Förderung einer Verkehrsverlagerung im Güterverkehr bietet. Im Rahmen der allgemeinen Ausrichtung des Rates gelten die neuen Regeln für den internationalen kombinierten Verkehr, d. h. für den Verkehr zwischen EU-Ländern oder zwischen einem EU-Land und einem Drittland. Damit bleibt im Wesentlichen der Geltungsbereich der geltenden Richtlinie erhalten, aber die Einbeziehung von Operationen, die teilweise in Drittländern durchgeführt werden, wird unter bestimmten Bedingungen klargestellt.
Die Reform wird zusätzliche Flexibilität bei der Länge der Strecke schaffen, so dass der nächstgelegene geeignete Umschlagterminal erreicht werden kann. Sie wird auch die Beweisanforderungen für den kombinierten Verkehr klären und die Maßnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung, insbesondere bei Investitionen in Umschlagterminals, ausweiten.
Der Standpunkt des Rates ermöglicht es den Mitgliedstaaten, über bestimmte Beschränkungen der Kabotage zu entscheiden, einschließlich einer maximalen 5-tägigen Frist für die ständige Anwesenheit von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet (Hoheitsgebiet des betroffenen MS), um den Missbrauch der Kabotage durch die Bereitstellung unbegrenzter Dienste zu vermeiden.
Die Kommission hat ihren Vorschlag im November 2017 im Rahmen des zweiten Mobilitätspakets vorgelegt. Die heutige Vereinbarung eröffnet den Weg für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament.
Hier finden Sie die am 3. Dezember 2018 vereinbarten Texte des Rats zum Kombinierten Güterverkehr .
Binnenschifffahrt – Ausschöpfung des vollen Potenzials
Der Rat hat heute Schlussfolgerungen zur Binnenschifffahrt angenommen. In den Schlussfolgerungen wird der bedeutende Beitrag anerkannt, den dieser effiziente, sichere und nachhaltige Verkehrsträger zur Minderung der negativen Auswirkungen des gesamten Verkehrssektors leisten kann. In den Schlussfolgerungen wird betont, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um das Potenzial der Binnenschifffahrt voll auszuschöpfen, und die Kommission wird aufgefordert, ein Folgeprogramm zu NAIADES II zu entwickeln. Dies soll bis Ende 2020 geschehen.
Hier finden Sie die am 3. Dezember 2018 vereinbarten Texte des Rats zur Binnenschifffahrt.
Digital Europe
Die EU legt ein neues Finanzierungsprogramm, Digital Europe, vor, das 2021 gestartet werden soll, um den digitalen Wandel der europäischen Gesellschaften und Wirtschaften zu unterstützen. Der Rat hat am 4. Dezember seinen Standpunkt („partielle allgemeine Ausrichtung“) zu dem Vorschlag festgelegt, der darauf abzielt, den groß angelegten Einsatz von digitalen Schlüsseltechnologien zu verstärken und deren Einführung zu fördern.
Die am 4. Dezember erreichte Vereinbarung schließt budgetäre und horizontale Fragen aus, die derzeit im Rahmen der Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFF) der EU für den Zeitraum 2021 bis 2027 diskutiert werden. Sie schließt auch eine Reihe von Elementen im Zusammenhang mit laufenden Legislativvorschlägen aus, die in verschiedenen Ratsformationen erörtert werden.
Das Programm Digital Europe wird Mittel für Projekte in fünf Bereichen bereitstellen: Supercomputing, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Fähigkeiten und die Sicherstellung einer breiten Nutzung digitaler Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft.
Die Finanzierung von Projekten zum Aufbau von High-Performance-Computern würde Bereichen wie Gesundheitswesen, Fahrzeugsicherheit und erneuerbaren Energien zugutekommen. Mit Unterstützung der EU hätten Behörden und selbst die kleinsten Unternehmen besseren Zugang zu Testmöglichkeiten für künstliche Intelligenz, was zur Verbreitung der Nutzung von KI (künstliche Intelligenz) beitragen würde. Außerdem werden Mittel für die Cyberabwehr und modernste Cybersicherheitsausrüstung bereitgestellt.
Das Programm soll die Fortbildung digitaler Fähigkeiten für die derzeitigen und zukünftigen Arbeitskräfte sowie für kleine und mittlere Unternehmen und öffentliche Verwaltungen unterstützen. Die Bereitstellung von Finanzmitteln würde dazu beitragen, den digitalen Wandel der öffentlichen Verwaltungen herbeizuführen und die EU-weite Interoperabilität der öffentlichen Dienste zu verbessern. Das Programm stärkt auch das Netzwerk der Digital Innovation Hubs, die Unternehmen, insbesondere KMU, und öffentlichen Verwaltungen Zugang zu technologischem Fachwissen bieten.
Der Text des Rates hat die Durchführung und Steuerung des Programms weiterentwickelt und präzisiert, indem er beispielsweise die Maßnahmen festlegt, die direkt durch einen Durchführungsrechtsakt der Kommission durchgeführt werden sollten, und die Maßnahmen, die durch eine andere Einrichtung, wie beispielsweise ein gemeinsames Unternehmen, durchgeführt werden sollten.
Digital Europe wird eine Reihe anderer Programme zur Unterstützung des digitalen Wandels ergänzen, wie Horizon Europe und die digitalen Aspekte der Connecting Europe Facility.
Der am 4. Dezember vereinbarte Text ist der Standpunkt des Rates für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Beide Institutionen müssen sich auf den Text einigen, bevor er in Kraft treten kann.