Digitalwirtschaft-Studie zur Herstellung von Wettbewerbsneutralität

Die Herausforderungen der sich rasch entwickelnden Digitalwirtschaft verlangen Regulierungsmaßnahmen, die einerseits längerfristig das Potential optimal nutzen und andererseits Wettbewerbsneutralität schaffen. Eine vom VÖWG in Auftrag gegebene Studie von DDR. Joseph Baum beschäftigt sich deshalb mit Strategien und Maßnahmen zur effektiven Herstellung von Wettbewerbsneutralität in der Digitalwirtschaft.

Ergebnisse der Studie

Besteuerung der Digitalökonomie

  • mit Unionsrecht vereinbar
  • keine oder vernachlässigbare Auswirkungen auf VerbraucherInnenpreise
  • kann mit einer Entlastung kleinerer Unternehmen verbunden werden
  • kann mit Artikel 83 der EU-Datenschutzgrundverordnung verbunden werden
  • Umsatz- und Ertragssteuern sind bedeutsamer

Der Beschluss der zwei EU-Richtlinien Vorschläge, die sowohl eine Steuer von drei Prozent auf digitale Dienstleistungen, als auch eine legislative Definition von digitalen Betriebsstätten vorsehen, ist völlig offen. Eine nationale Besteuerung durch die Erweiterung der Werbeabgabe auf Online-Werbung würde zwar multinationale Unternehmen wie Google und Facebook treffen, aber jene wie Uber und Airbnb nur ansatzweise. Eine mögliche geplante Senkung der Werbeabgabe von derzeit fünf Prozent auf drei Prozent würde zu Mindereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden führen. Durch Verzicht auf diese Senkung wäre dies zu vermeiden. Gleichzeitig sollten Maßnahmen im Vorfeld beschlossen werden, die Sorge tragen, dass multinationale Unternehmen ihrer Verpflichtung nachkommen, die Werbeabgabe abzuführen.

Drei Schlüsselbereiche für die Regulierung

  • Datenkontrolle, Datenverfügbarkeit
  • Räumliche, zeitliche und quantitative Beschränkungen
  • Rechtsdurchsetzung

Schaffung von alternativen Plattformen – öffentliche oder genossenschaftliche Plattformen

Plattform-Genossenschaften zeichnen sich dadurch aus, dass sie den technischen Kern der digitalen Plattformen kopieren, sich im Besitz der Stakeholder befinden und Innovation & Effizienz im Sinne des Gemeinwohls fördern. Plattform-Kooperativismus kennzeichnet sich des Weiteren durch den gemeinsamen Besitz, Einkommenssicherheit, anständiger Bezahlung, einen schützenden rechtlichen Rahmen, übertragbaren Sozialleistungen, guten Arbeitsbedingungen, Transparenz und Datenübertragbarkeit, etc. aus. Amsterdam und Seoul können in diesem Bereich als Vorbilder betrachtet werden. In Österreich wurde dazu „Shöpping“ etabliert, das 400 österreichische HändlerInnen für zwei Millionen Produkten eine höhere Reichweite bietet. Eine wichtige Maßnahme, die den Geldabfluss ins Ausland eindämmt, den Verkauf von regional erzeugten Produkten fördert und eine Hilfestellung für kleine Unternehmen darstellt. Zur Abschätzung weiterer Möglichkeiten auf regionaler und nationaler Ebene könnten Machtbarkeit-Studien durchgeführt werden.

Änderung bestehender EU-Richtlinien

Eine wesentliche Hürde für die Rechtsdurchsetzung gegenüber digitalen Unternehmen sind insbesondere zwei EU-Richtlinien, die für die Anliegen der Städte und Regionen keine geeignete Hilfe in diesem Zusammenhang darstellen. Das betrifft einzelne Bestimmungen der E-Commerce-Richtlinie 1999 und der Dienstleistungsrichtlinie 2006, wonach Auskünfte von Firmen nur bei konkretem Verdacht getätigt werden müssen, Regeln im Wesentlichen nach dem Firmensitz-Prinzip gelten, und andere Regulierungen nur „bei überwiegendem öffentlichen Interesse“ möglich sind. Dadurch entsteht die Notwendigkeit diese Richtlinien an die Bedürfnisse der Regionen und Städte und an die heutige Zeit anzupassen.

Weitere Maßnahmen

  • Nutzung und Adaptierung der derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundes-, Landes-, und Gemeindeebene
    • z.B. Schaffung einer Registrierungspflicht im Meldewesen
  • normierte Muster-Vereinbarungen
  • Schaffung eines Registers über bestehende Regulierungen
  • Stärkung der Ressourcen in den Finanzverwaltungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Agenda-Setting für transnationale Lösungen

Auf die Studie kann hier zugegriffen werden!