Follow-up: Smart Readiness Indicator

Durch die Einführung eines freiwilligen „Smart Readiness Indicator“ (SRI- Intelligenzfähigkeitsindikators) soll eine Bewertung von Gebäuden ermöglicht werden, inwieweit diese fähig, sind neue Technologien und elektronische Systeme zu nutzen, welche sich an die Bedürfnisse der VerbraucherInnen anpassen und den Betrieb sowie die Interaktion mit dem Netz optimieren. Der Smart Readiness Indicator soll bis zum 31. Dezember 2019 durch einen delegierten Rechtsakt beschlossen werden.

Der SRI befindet sich momentan in der technischen Entwicklungsphase. Diese wird von einem wissenschaftlichen Konsortium, beauftragt durch die Europäische Kommission, in zwei technischen Studien umgesetzt.

In der ersten technischen Studie, welche im August 2018 abgeschlossen wurde, wurden Umfang und Merkmale des Indikators festgelegt. Ende Dezember 2018 wurde eine zweite Studie zur technischen Unterstützung gestartet, die darauf abzielt, weitere technische Beiträge zur Unterstützung der Etablierung des SRI-Systems zu liefern. Aufbauend auf den Ergebnissen der vorhergehenden Studie, soll diese technische Inputs liefern, die zur Verfeinerung und Fertigstellung der Definition des SRI und der damit verbundenen Berechnungsmethodik erforderlich sind. Gleichzeitig werden mögliche Optionen für die Umsetzung des SRI untersucht und ihre Auswirkungen auf EU-Ebene bewertet, damit die Kommissionsdienststellen die technischen Modalitäten einer wirksamen Umsetzung des SRI-Systems bewerten können.

Am 26. März 2019 fand ein StakeholderInnentreffen in Brüssel statt. Anwesend waren zum größten Teil VertreterInnen von Automatisierungsindustrie, Gebäudetechnik, Energieanbieter sowie Automobilindustrie. Prinzipiell war ein großer Zuspruch gegenüber der Einführung eines SRI von der Industrie zu vernehmen.

Zur Umsetzung des SRI gibt es nach momentanem Stand zwei Optionen: Erstens ein Self-Assessment, zweitens eine offizielle Bewertung durch Dritte. Zukünftig könnte auch eine meterbasierte Direktbewertung von Gebäuden stattfinden. Diese dritte Methodik steht formell jedoch noch nicht zur Diskussion. Von Seiten der Kommission war jedoch zu vernehmen, dass auch diese zukünftig in Betracht gezogen werden könnte, da man stetig an der Weiterentwicklung des SRIs arbeiten wolle.

In den ExpertInnenrunden, mit ExpertInnen aus der Industrie und Wissenschaft aus den Mitgliedstaaten, wurden die Berechnungs- und Gewichtungsmethoden der einzelnen Indikatoren und die Implementierung des SRI besprochen. Für Österreich waren das OIB (Österreichisches Institut für Bautechnik) sowie AEE Intec (im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie) anwesend.

Bei der Einführung des SRI sind folgende Aspekte kritisch zu betrachten: die Freiwilligkeit der Anwendung, die Kosten der Umsetzung, die Art der Bewertung sowie die Verwendung der Ergebnisse.

Während des Legislativprozesses zur Richtlinie (EU)2018/844 wurde von Seiten der Mitgliedstaaten darauf bestanden, den geplanten SRI nur auf freiwilliger Basis einzuführen. So wurde dies auch in die Überarbeitung der Richtlinie aufgenommen. Es ist jedoch fraglich, ob der SRI als freiwilliges Instrument zur Zielerreichung der Europäischen Kommission beitragen kann. Weiters wirkt der Entwicklungsprozess zu umfangreich und kostenintensiv, als dass der SRI als freiwilliges Instrument diesem Aufwand Rechnung tragen könnte. Denkbar wäre, dass der SRI in einem ersten Schritt als freiwilliges Self-Assessment und ab der nächsten Überarbeitung der Richtlinie als verpflichtendes Third-Party-Assessment eingeführt werden könnte.

Das Konsortium geht bei der Einführung eines freiwilligen SRI, je nach Intensität der Umsetzung durch die Mitgliedstaaten, von jährlichen Investitionen von bis zu 16,6 Milliarden Euro bis 2050 in der Europäischen Union aus. Diese Investitionen sollen, im Falle einer intensiven Umsetzung, bis 2030 bis zu 140.000 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. Bis 2050 geht das Konsortium von bis zu 210.000 Arbeitsplätzen aus. Dabei wird der SRI vor allem für die Industrie ein lukratives Wirtschaftsfeld sein, während die Kosten für den SRI vermutlich vom Endkunden getragen werden müssen.

Der SRI soll in seiner Bewertung geographische sowie klimatische Faktoren sowie die Art des Gebäudes berücksichtigen, wodurch eine faire Bewertung ermöglicht werden soll. Unklar ist jedoch, was mit der Bewertung des SRI geschieht und für welche Zwecke die Europäische Kommission die aus dem SRI gewonnenen Informationen nützen wird. Momentan soll der SRI als Motivation zur Effizienzsteigerung sowie zur besseren Beurteilung des Marktwertes von Gebäuden dienen. Der SRI bildet außerdem nur die Bereitschaft eines Gebäudes für „Smarte Technik“ ab und führt zu keiner realen Energieeinsparung. Es wäre jedoch denkbar, dass zukünftig Förderungen vom Ergebnis des SRI abhängig gemacht werden, um Anreize zu schaffen, Gebäude „smarter“ zu machen.

Im Juni 2019 wird die zweite technische Studie veröffentlicht. Im Zuge derer wird es erneut eine formale Stakeholderkonsultation geben. Die Kommission erlässt nach Anhörung der einschlägigen Akteure bis zum 31. Dezember 2019 einen Durchführungsrechtsakt, in dem die technischen Modalitäten für die wirksame Umsetzung des SRI, einschließlich eines Zeitplans für eine unverbindliche Testphase auf nationaler Ebene, festgelegt werden.

Derzeit können Stellungnahmen zur Berechnung sowie zur Umsetzung des SRI an das entwickelnde Konsortium abgegeben werden. Wir denken, dass man diese Möglichkeit für einen gemeinsame Stellungnahme an das Konsortium nutzen sollte und stehen Ihnen hierfür sehr gerne zur Verfügung.