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European Affordable Housing Plan: EU-Paket für leistbares Wohnen

Am 16. Dezember 2025 hat die Europäische Kommission mit dem „European Affordable Housing Plan“ (EAHP) ein mittel- und langfristiges Maßnahmenpaket für den Wohnungssektor vorgelegt. Der EAHP bildet den Rahmen für eine Vielzahl legislativer und nicht-legislativer Initiativen, deren Veröffentlichung für die kommenden Jahre sukzessive vorgesehen ist. Die Kommission adressiert damit die EU-weite Verknappung von sozialem und leistbarem Wohnraum und sieht eine verstärkte Koordinierung sowie die Bereitstellung neuer gemeinsamer Finanzierungsinstrumente vor.

Strategische Ausrichtung und Handlungsfelder des European Affordable Housing Plans

Der EAHP identifiziert die strukturellen Ursachen der Wohnraumkrise – insbesondere das Auseinanderklaffen von Angebot und Nachfrage in Ballungsräumen sowie die gesunkene Investitionstätigkeit. Die darauf aufbauende Strategie und vorgeschlagenen Initiativen gliedert sich in vier zentrale Säulen:

  • Säule 1 – Ausweitung des Wohnraumangebots: Diese Initiativen umfassen Maßnahmen zur Steigerung der Produktivität im Bausektor sowie den Abbau administrativer Hürden bei Planungs- und Genehmigungsverfahren.
  • Säule 2 – Mobilisierung von Investitionen: Vorgesehen ist die Bündelung und Erschließung öffentlicher sowie privater Mittel, um die jährliche Investitionslücke von rund 150 Milliarden Euro zur Finanzierung der zusätzlich benötigten Wohneinheiten zu schließen.
  • Säule 3 – Unterstützung von Reformen: Dieser Bereich adressiert geplante Reformen bei den Mitgliedstaaten zur Modernisierung von Wohnungsmärkten und der Verhinderung von Marktverzerrungen, wie sie beispielsweise durch Kurzzeitvermietungen entstehen.
  • Säule 4 – Schutz besonders betroffener Gruppen: Hierunter fallen gezielte Initiativen für junge Menschen und Studierende sowie Maßnahmen zur Prävention von Obdachlosigkeit.

Trotz des sehr weitreichenden Planes verbleibt die Zuständigkeit für die operative Wohnungspolitik sowie deren Umsetzung bei den Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen. Die EU-Maßnahmen zielen in erster Linie auf die Harmonisierung regulatorischer Rahmenbedingungen und die Konsolidierung von Finanzmitteln ab. Dies umfasst die Erleichterung des Kapitalzugangs sowie die Reduktion administrativer Anforderungen im Rahmen von EU-Vergabeverfahren und Umweltprüfungen

Ausblick

Mit dem EAHP beginnt ein mehrjähriger Prozess zur dauerhaften Verankerung des Themas „leistbaren Wohnen“ auf europäischer Ebene. Durch die Integration des Themas in das Europäische Semester ab 2026 und die Berücksichtigung im kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) wird die Wohnungspolitik als relevantes Handlungsfeld definiert. Darüber hinaus ist mit der Pan-Europäische Investitionsplattform ein digitaler Zugangspunkt für Finanzierungsmodelle und zur Bündelung von Investitionen vorgesehen. Der VÖWG analysiert die bereits veröffentlichten sowie geplanten Initiativen und wird sich für die Anliegen des öffentlichen und gemeinnützigen Wohnungswesens einbringen.