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EU-Konsultation zum Affordable Housing Act gestartet

Die Europäische Kommission hat am 6. März 2026 einen Call for Evidence zum geplanten „Affordable Housing Act“ veröffentlicht. Öffentliche Stellen, Wohnungsanbieter, Städte sowie weitere Akteur:innen sind eingeladen, im Rahmen der Konsultation ihre Einschätzungen zum geplanten Rechtsrahmen einzubringen. Der Affordable Housing Act ist Teil des European Affordable Housing Plan, den die Kommission am 16. Dezember 2025 vorgestellt hat.

Die Konsultation besteht aus zwei Elementen:

  • Detaillierter Fragebogen für fachliche Rückmeldungen der Kommission: Frist bis 29. März 2026
    •  Frist für Beiträge an den VÖWG: bis 24. März 2026
  • Stellungnahme als öffentliches Feedback über „Have your Say“: Frist bis 3. April 2026
    • Frist für Beiträge an den VÖWG: bis 29. März 2026

Seitens des VÖWG wird zu dieser Konsultation eine Verbandsstellungnahme erarbeitet und eine Beteiligung am detaillierten Fragebogen der Europäischen Kommission vorbereitet. Mitglieder haben die Möglichkeit, ihre Einschätzungen und Beiträge direkt an jeremias.jobst@voewg.at & pia.zekay@voewg.at zu übermittelt, um diese über die Verbandsposition einzubringen.

Hintergrundinformationen

Im European Affordable Housing Plan beschreibt die Kommission die Wohnungskrise ausdrücklich als akute europäische Herausforderung und verweist darauf, dass steigende Preise, ein unzureichendes Wohnungsangebot und hohe Belastungen vor allem in Städten und stark nachgefragten Gebieten den Zugang zu erschwinglichem Wohnraum zunehmend erschweren. Der Plan soll daher die Mitgliedstaaten sowie regionale und lokale Ebenen ergänzen und in vier großen Handlungsfeldern ansetzen, darunter insbesondere beim Wohnungsangebot, bei Investitionen sowie bei der Unterstützung besonders betroffener Gebiete. Bestandteil dieses Maßnahmenpakets ist auch ein neuer Affordable Housing Act.

Nach den bisher veröffentlichten Unterlagen richtet die Kommission den Affordable Housing Act insbesondere auf Gebiete mit besonderem Wohnungsdruck aus. Öffentliche Stellen sollen dabei unterstützt werden, „areas under housing stress“ auf Basis öffentlich verfügbarer Daten zu identifizieren und in diesen Gebieten Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung erschwinglichen Wohnraums zu ergreifen. Im Zentrum steht dabei auch der regulatorische Umgang mit Kurzzeitvermietungen (short-term rentals), denen die Kommission im Rahmen des Affordable Housing Act besonderes Gewicht beimisst.

Relevante Links

Link zum Affordable Housing Plan

Hintergründe zum Affordable Housing Act

Fragebogen – Frist bis zum 29.3.2026

Stellungnahme – Frist bis zum 3. April