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EU-Konsultation zur Überprüfung der AFIR gestartet

Die Europäische Kommission hat eine Aufforderung zur Stellungnahme zur Überprüfung der Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) veröffentlicht. Die Konsultation dient der Vorbereitung einer möglichen Anpassung des Rechtsrahmens, ein Legislativvorschlag ist für das vierte Quartal 2026 angekündigt.

Im Mittelpunkt stehen der weitere Ausbau der Lade- und Betankungsinfrastruktur, insbesondere für schwere Nutzfahrzeuge, Fragen der Nutzerfreundlichkeit wie Preistransparenz sowie die Interoperabilität und technische Weiterentwicklung der Infrastruktur. Darüber hinaus werden auch Vereinfachungen bei Planung, Berichtspflichten und Verwaltung geprüft.

Die Überprüfung ist für öffentliche und kommunale Unternehmen von unmittelbarer Bedeutung, zumal die AFIR den zentralen europäischen Rahmen für den Aufbau von Lade- und Betankungsinfrastruktur entlang des TEN-V sowie in größeren Städten (urban Nodes) vorgibt. Änderungen an technischen Anforderungen, Fristen oder Berichtspflichten wirken sich daher direkt auf Investitionsentscheidungen, Betriebsabläufe und die strategische Infrastrukturplanung in den Mitgliedstaaten aus.

Auch für die nationale Umsetzung und die Ausgestaltung von Förderprogrammen ist die laufende Überprüfung relevant. Die bisherigen Vorgaben haben in mehreren Bereichen bereits spürbar auf Planung, Beschaffung und Ausbauprioritäten eingewirkt. Umso wichtiger ist es, dass Erfahrungen aus der praktischen Umsetzung frühzeitig in die europäische Folgenabschätzung einfließen und möglichst viele EU-Gelder in der Daseinsvorsorge ankommen.

Die Konsultation richtet sich ausdrücklich auch an öffentliche und kommunale Unternehmen, Infrastrukturbetreiber sowie an nationale, regionale und lokale Behörden. Aus Sicht des VÖWG eröffnet sie damit die Möglichkeit, Hinweise zu Umsetzbarkeit, Planbarkeit und Investitionsbedingungen frühzeitig  – im Sinne öffentlicher und kommunaler Verkehrsbetreiber – in den europäischen Prozess einzubringen.

  • Frist für eine offizielle Stellungnahme über „Have your Say“: 20. April 2026
  • Frist für Beiträge an den VÖWG: 15. April 2026

Beiträge für Mitglieder zur VÖWG-Verbandsstellungnahme können direkt an jeremias.jobst@voewg.at und pia.zekay@voewg.atübermittelt werden.

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