Die Europäische Kommission fördert die Nutzung der europäischen Schienennetze für den Gütertransport mit neun transnationalen Güterverkehrskorridoren. Konkret geht es darum, zwischen 2012 und 2015 bestehende Hindernisse an den Schnittstellen zwischen den Netzen der Mitgliedstaaten zu beseitigen. Grundlage hierfür ist die schon im November 2010 in Kraft getretene EU-Verordnung Nr. 913/2010 über Güterverkehrskorridore.
Das Netz der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) wird von drei dieser Korridore berührt (vgl. Stockholm–Innsbruck-Palermo; Gdynia-Wien-Klagenfurt/Graz-Triest sowie Bukarest-Wien-Prag/Bratislava-Budapest-Sofia-Athen). Das Management der einzelnen Korridore erfolgt getrennt, jedoch auf Basis eines gemeinsamen Umsetzungsplans. Die Mitgliedstaaten beschicken dafür eigens einzurichtende Stellen (Exekutiv- und Verwaltungsräte).
Der VÖWG hält den Ausbau der Güterverkehrskorridore für unverzichtbar, um den Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Dieses Vorhaben kann nur gelingen, wenn auf europäischer Ebene die Voraussetzungen für ein gemeinsames europäisches Güterverkehrssystem geschaffen werden. Der VÖWG und seine europäischen Partner achten bei der Klärung der noch strittigen Punkte – Kapazitäten, Interoperabilität sowie Bau- und Erhaltungsmaßnahmen – sorgsam auf die Interessen der öffentlichen Wirtschaft.