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ETS-Review: Auswirkungen auf Abfallwirtschaft und Fernwärme

Mit der ETS-Review stehen wichtige Weichenstellungen für die Energie- und Abfallwirtschaft an – ein Prozess, den VÖWG und VKÖ intensiv begleiten. Die Europäische Kommission hat am 17. Juli 2026 ihren Legislativvorschlag zur Überarbeitung des europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS) vorgelegt. Für kommunale Unternehmen sind insbesondere die geplante Einbeziehung der Müllverbrennung und die künftige kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Fernwärme relevant.

Das EU ETS ist eines der zentralen klimapolitischen Instrumente der Europäischen Union. Erfasste Unternehmen müssen für ihre Treibhausgasemissionen Zertifikate abgeben, deren Gesamtmenge schrittweise sinkt. Dadurch sollen Anreize für Emissionsreduktionen und Investitionen in klimafreundliche Technologien entstehen. Die Überarbeitung dient unter anderem der Ausrichtung des Systems auf das europäische Klimaziel für 2040 und greift die 2023 verankerten Überprüfungsaufträge auf, darunter die Prüfung einer Einbeziehung weiterer Abfallbehandlungsverfahren.

Müllverbrennung: Schrittweise Einbeziehung ab 2031

Der Kommissionsvorschlag sieht vor, die Verbrennung und Mitverbrennung nicht gefährlicher Abfälle in Anlagen mit einer Kapazität von mehr als drei Tonnen pro Stunde umfassend in das EU ETS einzubeziehen. Für neu erfasste Anlagen soll die Zertifikatsabgabepflicht schrittweise eingeführt werden: Für 2031 wären 25 Prozent, für 2032 50 Prozent und für 2033 75 Prozent der abgabepflichtigen Emissionen zu berücksichtigen. Ab 2034 wäre die volle Abgabepflicht vorgesehen. Unter bestimmten Voraussetzungen könnten Mitgliedstaaten eine zeitlich begrenzte Ausnahme (Opt-out) bis einschließlich 2035 in Anspruch nehmen.

Für die Mitglieder von VÖWG und VKÖ hätte dies erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Zusätzliche Zertifikatskosten für fossile CO₂-Emissionen könnten die Abfallbehandlung und die Fernwärmeerzeugung verteuern. Abhängig vom Zertifikatspreis und der Weitergabe der Kosten würden dadurch kommunale Haushalte, Müllgebühren und Heizkosten belastet.

Aus Sicht von VÖWG und VKÖ muss die besondere Funktion der Müllverbrennung berücksichtigt werden: Die Anlagen gewährleisten die sichere Behandlung nicht verwertbarer Abfälle und erfüllen damit eine zentrale Entsorgungs- und Hygienefunktion. Die Zusammensetzung der angelieferten Abfälle können ihre Betreiber jedoch kaum beeinflussen. Eine CO₂-Bepreisung beim Anlagenbetreiber setzt daher nur begrenzt an der stofflichen Ursache der Emissionen an. Eine stärkere erweiterte Herstellerverantwortung könnte dazu beitragen, die Kosten verursachergerechter zu verteilen und Anreize für recyclingfähige, weniger fossilintensive Produkte zu schaffen.

Deponien und Fernwärme: Fehlanreize vermeiden, Investitionen ermöglichen

Für Deponien sieht der Vorschlag zunächst keine Zertifikatsabgabepflicht vor. Vorgesehen sind jedoch Regeln zur Überwachung und Berichterstattung ihrer Emissionen sowie eine spätere Prüfung der Einbeziehung in das EU ETS.

VÖWG und VKÖ sehen in dieser unterschiedlichen Behandlung das Risiko zusätzlicher Preisvorteile für die Deponierung. Höhere Behandlungskosten für die Müllverbrennung könnten Abfallströme und Investitionsentscheidungen zugunsten von Deponien beeinflussen und damit der europäischen Abfallhierarchie entgegenwirken. Diese möglichen Verlagerungseffekte müssen frühzeitig geprüft und wirksam verhindert werden.

Für die Fernwärme soll die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten über 2030 hinaus fortgeführt, jedoch schrittweise reduziert werden. Ab 2040 wäre keine kostenlose Zuteilung mehr vorgesehen. Aus Sicht

der Verbände ist eine längerfristige Absicherung wesentlich, um die Leistbarkeit der Wärmeversorgung zu unterstützen und finanziellen Spielraum für Investitionen in die Dekarbonisierung zu erhalten.

Gemeinsame Positionen und Interessenvertretung auf europäischer Ebene

VÖWG und VKÖ begleiten die ETS-Review in enger Abstimmung mit ihren Mitgliedern. In zwei Arbeitsgruppentreffen im September wurden die Expertise der betroffenen Branchen gebündelt, der Kommissionsvorschlag analysiert und gemeinsame Positionen sowie konkrete Änderungsvorschläge erarbeitet.

Im Mittelpunkt steht die Forderung, die vorgeschlagene Einbeziehung der Müllverbrennung zurückzunehmen. Sollte sie dennoch weiterverfolgt werden, setzen sich die Verbände insbesondere für einen späteren Beginn, praktikable Ausnahmeregelungen und eine stärkere Verankerung des Verursacherprinzips ein. Voraussetzung für eine wirksame Emissionsminderung sind zudem verfügbare Technologien sowie die notwendige Infrastruktur für CO₂-Transport und -Speicherung.

Die gemeinsam erarbeiteten Änderungsvorschläge bildeten die Grundlage für eine Brüsselreise, bei der die Anliegen der Mitglieder im direkten Austausch mit Europaabgeordneten, Partnerverbänden und der Europäischen Kommission eingebracht wurden. Ergänzend beteiligten sich VÖWG und VKÖ an einem gemeinsamen offenen Brief europäischer Organisationen gegen die vorgeschlagene Einbeziehung der Müllverbrennung.

Damit wurden die Anliegen der österreichischen kommunalen Unternehmen in konkrete Vorschläge für das laufende Gesetzgebungsverfahren übersetzt und auf europäischer Ebene vertreten. Eine abschließende politische Entscheidung steht noch aus. VÖWG und VKÖ werden die weiteren Beratungen begleiten und sich für eine Ausgestaltung einsetzen, die Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und die Leistbarkeit kommunaler Dienstleistungen miteinander verbindet.

Relevante Links:

Proposal for a DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL amending Directive 2003/87/EC and Decision (EU) 2015/1814 as regards driving competitiveness and cost-effective decarbonisation Pressemitteilung der EU-Kommission zur ETS-Review

Pressemitteilung der EU-Kommission zur ETS-Review