Die Europäische Kommission hat am 13. April 2011 einen Vorschlag für eine Revision der Richtlinie zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (RL 2003/96/EG) veröffentlicht. Gemäß EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta sei die geltende Regelung nicht mehr zeitgemäß, schaffe falsche Anreize und müsse mit den Zielen der Strategie Europa 2020 in Einklang gebracht werden. Ziel sei auch die Vereinfachung bestehender Vorschriften für die Besteuerung von CO2-Emissionen auf dem EU-Binnenmarkt.
Der VÖWG plädiert für einen ganzheitlichen Ansatz: Ja zu einheitlichen grünen Steuern und zur Würdigung energieeffizienter Produktionen im Zuge der Dekarbonisierung Europas. Nein zu Wettbewerbsverzerrung und Schlechterstellung der öffentlichen Wirtschaft. EmittentInnen, die vom existierenden EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) umfasst sind, werden von der neuen Richtlinie zwar nicht adressiert. Jedoch werden durch die Überarbeitung Emissionen aus Transport, Landwirtschaft, Kleinindustrie und Haushalten mit einem CO2-Preis versehen. Konkret sieht der Entwurf Minimalwerte für die Energiebesteuerung anhand der Faktoren Kohlendioxidausstoß und Energiegehalt der in diesen Bereichen zum Einsatz kommenden Energieträger vor:
1.) CO2-bezogene Besteuerung: 20 EUR/Tonne CO2. Der Richtlinienentwurf setzt auf diese Weise Anreize für die Verwendung CO2-neutraler Energieträger, da diese keinerlei Steuerabgaben nach sich ziehen. 2.) Energieverbrauchsbesteuerung basierend auf dem Energiegehalt in Gigajoule (GJ): 9,64 EUR/GJ Motorenkraftstoff, 0,15 EUR/GJ Heizstoffe. Diese stellt auf den tatsächlichen Energieanteil, der für ein Produkt aufgewendet wird, ab und soll Anreize zur Erhöhung der Energieeffizienz liefern. Weitere Details entnehmen sie der VÖWG-Information vom 18.04.2011.
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