Aktuelle bundesweite Corona-Regelungen:

Zu den bisherigen Corona Regelungen treten mit 25.01.2021 vorbehaltlich der Zustimmung des Hauptausschusses – die folgenden Neuerungen in Kraft:  

  • Verlängerung des Lockdowns bis vorerst 3. Februar 2021 
  • Vergrößerung des Mindestabstands auf 2 Meter
  • FFP2-Masken – Pflicht (oder einer gleichwertigen bzw. höherwertigen Maske)  für folgende Bereiche:
    • Öffentliche Verkehrsmittel
    • Fahrgemeinschaften
    • Seil- und Zahnradbahnen
    • Kundenbereiche von Betriebsstätten des Handels (sofern geöffnet) sowie von Betriebsstätten nicht körpernaher Dienstleistungsbetriebe (körpernahe Dienstleistungen bleiben weiterhin untersagt)
    • Märkte (indoor und outdoor)
    • Parteienverkehr von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten
    • Gastronomie – sofern geöffnet
    • Beherbergungsbetriebe – sofern geöffnet
      Die FFP2-Pflicht gilt ab dem Alter von 14 Jahren. Kinder ab 6 Jahren können stattdessen ein Mund-Nasen-Schutz verwenden. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasenbereich nicht abdecken.
  • Wöchentliche Berufsgruppentestungen sind  zu den schon bisher verpflichtenden Testungen im Gesundheits- und Pflegebereich für die folgenden Bereiche vorgesehen:
    • ArbeitnehmerInnen mit Kontakt zu KundInnen (z.B. Handel, Dienstleistungen, Verkehr)
    • LehrerInnen und ElementarpädagogInnen bei Kontakt zu SchülerInnen
    • Lagerlogistik, wenn MitarbeiterInnen den Mindestabstand regelmäßig unterschreiten
    • Öffentlicher Dienst (Parteienverkehr)
    • Spitzensport (bei Mannschafts- und Kontaktsportarten)
      Für die Berufsgruppentestungen gilt: Wer nicht getestet ist, muss eine FFP2-Maske tragen. Im Gesundheits- und Pflegebereich sind sowohl Testungen als auch FFP2-Masken (bei Kontakt zu PatientInnen bzw. BewohnerInnen) vorgeschrieben.
  • Kultur: Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive bleiben vorerst weiter geschlossen. Für Bibliotheken ist künftig Click&Collect möglich.
  • Freizeit: Tierparks, Zoos und botanische Gärten bleiben vorerst geschlossen.
  • Sport: Outdoor-Sportstätten dürfen weiterhin betreten werden (z.B. Eislaufplatz, Loipen), die 10-m2-Regel ist einzuhalten. Künftig muss zudem ein Abstand von mindestens 2 Metern eingehalten werden.

Durchgehend aktualisierte Informationen finden Sie hier.