Standort entscheidend – Umweltzonen in Österreich weiterhin auf der Ersatzbank
Die Steiermark hat am 29.09.2011 einen Luftreinhalteplan im Sinne der EU-Richtlinie für saubere Luft verabschiedet. Eine darauf basierende Luftreinhalte-Verordnung folgt. Die Landesregierung adaptierte so ihr Programm gemäß § 9a des Immissionsschutzgesetz-Luft. Das Bundesland sieht zwar zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftgüte vor, nicht aber die Einrichtung von Umweltzonen. Das Programm ist an die Europäische Kommission weiterzuleiten. Wie Brüssel darauf reagieren…