Einführung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
Am 06.01.2016 wurde die Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission zur Einführung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) im Amtsblatt der Union veröffentlicht. Ziel ist die Reduzierung des Verwaltungsaufwands, der sich aus der Notwendigkeit ergibt, eine Vielzahl von Bescheinigungen und anderen Dokumenten beizubringen, welche die Ausschlussgründe und Eignungskriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge betreffen. Die EEE ist eine Eigenerklärung von WirtschaftsteilnehmerInnen, welche als…