Mitteilung zum Anwendungsbereich der EU-Beihilfevorschriften zur Förderung öffentlicher Investitionen
Die Europäische Kommission hat am 19. Mai 2016 eine Mitteilung zum Anwendungsbereich der EU-Beihilfevorschriften zur Förderung öffentlicher Investitionen veröffentlicht. Anhand dessen sollen Behörden und Unternehmen leichter erkennen können, wann öffentliche Fördermaßnahmen keiner beihilferechtlichen Genehmigung nach den EU-Vorschriften bedürfen. Die Mitteilung erscheint im Kontext des Juncker-Investitionspakets und versucht klarzulegen, unter welchen Voraussetzungen öffentliche Investitionen keine staatlichen Beihilfen darstellen, weil durch sie weder…