Neue Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren ab 1.1.2020
Ab dem 1.1.2020 treten neue Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren in Kraft. Diese werden voraussichtlich für die Jahre 2020 und 2021 gelten und sind im Vergleich zu den aktuell geltenden Werten – wie bereits im Oktober 2019 von der Europäischen Kommission vorangekündigt – deutlich gesunken. Die Schwellenwerte sind in den EU-Vergaberichtlinien festgelegt und werden alle zwei Jahre durch die EU überprüft und im Regelfall auch angepasst.…